Zunehmender Verschuldung Jugendlicher und junger Erwachsener konsequent entgegen wirken
08.05.2007: Dr. 16/523
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Um der zunehmenden Verschuldung von Jugendlichen konsequent entgegen zu wirken, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• den Themenkomplex "Verantwortlicher Umgang mit Geld" als Querschnittsthema in den Rahmenlehrplänen ab Stufe 6 verbindlich festzuschreiben und in den Unterrichtsmaterialien zu verankern.
• ein entsprechendes Fortbildungs- und Schulungsprogramm zu diesem Themenkomplex für Lehrkräfte, ehrenamtlich tätige BetreuerInnen von Jugendlichen und sonstige Multiplikatoren zu initiieren. Gleichzeitig soll bei den Schulen gezielt dafür geworben werden, die Angebote der Schuldnerberatungen, Informationsveranstaltungen in Schulen durchzuführen, stärker als bisher wahrzunehmen.
• die Information von Jugendlichen und deren Eltern über bestehende Beratungsangebote zu intensivieren und durch Maßnahmen wie mobile Beratungsmöglichkeiten niedrigschwellige Angebote zu gestalten.
• sich insbesondere in bezug auf Jugendliche und junge Erwachsene für eine enge Kooperation zwischen Jobcentern und Schuldnerberatungen einzusetzen
• Modelle zur Gläubigermitfinanzierung von Maßnahmen gegen Überschuldung auf Landesebene zu initiieren sowie auf Bundesebene die Prüfung einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung von Kreditgebern und überdurchschnittlich häufig als Gläubiger auftretenden Wirtschaftsunternehmen anzuregen, sich an Maßnahmen gegen Überschuldung finanziell zu beteiligen
Dem Abgeordnetenhaus ist zum 1. Dezember 2007 ein Bericht über die Entwicklung bei der Verschuldung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die durchgeführten Gegenmaßnahmen in Berlin vorzulegen. Der Fokus soll hierbei auf Aktivitäten des Senats zur Aufstockung des Beratungsangebots für Jugendliche mit Schuldenproblematik liegen.
Begründung:
Berlin hat die zweithöchste Überschuldungsquote aller Bundesländer dicht hinter Bremen zu beklagen, Tendenz steigend. Besonders alarmierend ist hierbei der stetig wachsende Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden mit Verschuldungsproblematik. Wird in solchen Fällen nicht frühzeitig gegengesteuert, entwickelt sich die Verschuldung in jungen Jahren oft zur lebenslangen Schuldenfalle inklusive aller damit einhergehenden sozialen Folgeproblematiken.
Aus diesem Grund sind unbedingt flächendeckende niedrigschwellige Angebote zur Beratung betroffener Jugendlicher bereitzuhalten. Derzeit beträgt die Wartezeit für einen Termin zur Schuldnerberatung bis zu vier Monate. Dieser lange Wartezeitraum wirkt auf viele der betroffenen Jugendlichen nachweislich derartig abschreckend, dass sie im Endeffekt auf die dringend notwendige Beratung verzichten.
Einschlägige Fachstudien haben nachgewiesen, dass sich Investitionen in die Schuldnerberatung schlussendlich positiv im Landeshaushalt niederschlagen.
Dies gilt im besonderen Maße für betroffene junge Menschen, die nur durch gezielte Gegenmaßnahmen vor langfristigen Schuldnerkarrieren bewahrt werden können.
Bei der Bekämpfung der zunehmenden Jugendverschuldung gilt es auf zwei unterschiedlichen Ebenen anzusetzen. Ersteres ist die Beratung für bereits Verschuldete, es gilt jedoch auch mit einem ausreichendem Präventionsangebot der zukünftigen Verschuldung junger Menschen entgegen zu wirken.
Die Erfahrung der SchuldenberaterInnen zeigt, dass bei den Jugendlichen gravierende Unkenntnis im Umgang mit Geld und Finanzgeschäften besteht. Dieser Bildungslücke muss durch eine fächerübergreifende Schwerpunktsetzung in den Lehrplänen ab Klasse 6 dringend entgegen gewirkt werden. Hierzu muss das betroffene Lehrpersonal entsprechend fortgebildet und für Besuche von entsprechend qualifizierten externen SchuldenberaterInnen in den Schulen gesorgt werden.
Vermehrt sollte der Umgang mit Geld in den alltäglichen Unterricht einbezogen werden (z.B. Haushaltsplanrechnung bzw. -aufstellung im Mathematikunterricht). Die Fähigkeit, kontrolliert mit Geld umzugehen, aber auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Konsumwünschen muss verstärkt in geeigneten Maßnahmen vermittelt werden. Diese Kompetenzentwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in der Familie ansetzen und in der schulischen- und außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit fortgeführt werden muss. Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Folgen von Überschuldung - angefangen von Ausfällen bei Steuern und Sozialabgaben bis hin zum Kaufkraftverlust- müssen alle gesellschaftlichen Akteure zusammenrücken und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten. Dass betroffene Jugendliche den Weg in die Entschuldung finden und somit nicht dauerhaft vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen bleiben, ist nicht nur im öffentlichen Interesse. Daher sollen Kreditinstitute und Wirtschaftsverbände bzw. -branchen, die nachweislich überdurchschnittlich häufig als Gläubiger bei Jugendlichen auftreten - hier ist an aller erster Stelle die Mobilfunkbranche zu nennen - explizit zur Mitgestaltung an Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendverschuldung aufgerufen werden. Sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Baden-Württemberg gibt es bereits erfolgreiche Modellprojekte für derartige Kooperationen. Ein richtungsweisendes Projekt in Kooperationen. Ein richtungsweisendes Projekt in Schleswig-Holstein, das DRK-Infocenter "Fit for Money" könnte ein Vorbild für Berlin sein. Neben dem Land Schleswig-Holstein finanzieren 14 Wirtschaftsunternehmen diese Einrichtung mit.
Auch entsprechende Gesetzesmaßnahmen sollten mit Unterstützung der tangierten Bundesministerien geprüft werden. In diesem Kontext kann Belgien als Vorbild fungieren. Hier existiert seit 1998 ein Gesetz, in dem unter anderem die Speisung eines "Fonds zur Bekämpfung der Überschuldung" durch Kreditgeber festgelegt wurde.
Berlin, 8. Mai 2007
Eichstädt-Bohlig, Ratzmann, Herrmann, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.




