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Bessere Bildung: Weiterentwicklung der Gesamtschulen durch Aufhebung der Pflicht

13.03.2007: Dr. 16/0359

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, den Gesamtschulen einen größeren Entscheidungsspielraum für die Entwicklung von pädagogischen Konzepten zur differenzierten Förderung von Schülerinnen und Schüler zu verschaffen.

Der Senat setzt sich deshalb in der Kultusministerkonferenz dafür ein, die für die Gesamtschule geltende Verpflichtung zur Einteilung von Schülerinnen und Schüler in unterschiedliche Kursniveaus aufzuheben. Die Gesamtschulen erhalten stattdessen die Möglichkeit, pädagogische Konzepte zur Binnendifferenzierung zu entwickeln, um so alle Schülerinnen und Schüler individuell optimal zu fördern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30.09.2007 zu berichten.

Begründung:

Seit der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz von 1982 zur bundesweiten Anerkennung der Abschlüsse an Gesamtschulen sind die integrierten Gesamtschulen zur Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Kursniveaus verpflichtet. Anderenfalls erlangen die dort erworbenen Schulabschlüsse keine bundesweite Gültigkeit.

Immer mehr Kollegien an Gesamtschulen betrachten die Pflicht zur äußeren Differenzierung ab Klasse 7 als Hindernis bei der Umsetzung individueller Fördermaßnahmen. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich die Leistungen von Schülerinnen und Schüler verbessern, wenn sie selbst zwischen Aufgaben unterschiedlicher Anforderungsniveaus entscheiden können.

Viele Untersuchungen legen nahe, dass sich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler insgesamt verbessern, wenn sie in heterogenen Leistungsgruppen lernen können. Exemplarisch dafür seien an dieser Stelle die Studie des IFOInstituts (Ifo Working Paper No. 17, Oktober 2005) und eine vertiefende Analyse zur PISA-Studie zur "Schulstruktur und die Entstehung differenzieller Lern- und Entwicklungsmilieus" (Baumert/Stanat/Watermann 2006) genannt.

Offenbar orientieren sich die schwächeren Schüler und Schülerinnen an den Leistungsstarken und erreichen so selbst bessere Leistungen. Die besseren SchülerInnen halten ihr Leistungsniveau. Die Notwendigkeit individueller Förderung in heterogenen Leistungsgruppen führt häufig sogar dazu, dass gerade auch Hochbegabte davon profitieren, da eine Nivellierung des Leistungsniveaus entfällt wie sie sich in homogenen Leistungsgruppen zeigt. Die guten Ergebnisse vieler Schulen ohne Fachleistungsdifferenzierung im In- und Ausland stellen den Sinn des bestehenden Kursmodells nachdrücklich in Frage. Es ist schon seltsam, dass binnendifferenzierter Unterricht, wie er in vielen Schulsystemen bspw. in Skandinavien und den meisten angelsächsischen Ländern erfolgreich praktiziert wird, in Deutschland durch rechtliche Bestimmungen verhindert wird.

Es macht deshalb Sinn, dass die Schulen selbst über das in ihrer Schule geltende Organisationsmodell entscheiden können. Dies fördert den kreativen Wettbewerb zwischen den Schulen und ermöglicht die Erprobung unterschiedlicher Organisationsmodelle. In Zukunft sollte das Erreichen von Schulabschlüssen in Klasse 9 und 10 ausschließlich von der erreichten Leistung am Ende der Schulzeit abhängen und nicht von der äußeren Kurseinteilung.

Ausgerechnet in den Fächern, in denen die KMK gegenwärtig die äußere Fachleistungsdifferenzierung zwingend vorschreibt - dazu gehören Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften - hat sie klar formulierte Standards für den Mittleren Schulabschluss erarbeiten lassen und diese verbindlich für die Länder gemacht. Damit ist nicht mehr nachvollziehbar, warum immer noch eine nach Leistung differenzierte Kursorganisation in der Gesamtschule vorgeschrieben ist und der Erwerb von Schulabschlüssen an diese gekoppelt ist.

Mit der Einführung von Vergleichsarbeiten und/oder zentralen Abschlussprüfungen entfällt auch das letzte Argument für eine differenzierte schulische Organisationsform, die zu bestimmten Schulabschlüssen führt.

Sowohl systematische Überlegungen als auch empirische Forschungsbefunde sprechen also für die Abschaffung der Kursbildung als Voraussetzung für die bundesweite Anerkennung von Schulabschlüssen, die an Gesamtschulen erworben wurden.

Berlin, den 13. März 2007

Eichstädt-Bohlig, Ratzmann, Mutlu und die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
d16-0359.pdfDownload (27 kb)
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