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Musikunterricht und Kulturelle Bildung an Berliner Schulen

10.05.2007: Dr. 16/10635

1. Welche Initiativen ergreift der Senat generell, um für mehr schulischen Musikunterricht und kulturelle Bildung zu sorgen?

Zu 1.: Der Senat hat folgende Initiativen ergriffen:

  • 15 Grundschulen mit musikbetonten Zügen und zwei weitere Schulen mit einer Musikbetonung wurden eingerichtet,
  • die flexible Stundentafel erlaubt eine Verstärkung des Musikunterrichtes,
  • Schulen werden Konzerte mit namhaften Ensembles der Stadt angeboten,
  • es gibt das Muster eines Kooperationsvertrages für Schulen und Musikschulen, um Musikangebote in offenen Ganztagsschulen zu verstärken.

2. Wie viele Musiklehrerstellen sind landesweit seit 2001 nicht mit Fachlehrerinnen und Fachlehrern besetzt?

Zu 2.: Die Lehrerstellen im Land Berlin werden nicht nach Einzelfächern bewirtschaftet. Die fachkonkrete Auswertung/Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte erfolgt jährlich im Rahmen der Lehrerbedarfsfeststellung; auf dieser Datengrundlage erfolgt die Betrachtung der Ausstattung mit Fachlehrkräften. Nachfolgend die Ausstattung mit Fachlehrerinnen/ Fachlehrern (Vollzeitlehrereinheiten/ VZE) für das Fach Musik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen - Stichtag: 01. November. (Tabelle siehe Anhang)

3. Wie hoch ist der Ausfall von Musikunterricht in den vergangenen 5 Schuljahren jeweils gewesen, und wie viel davon musste fachfremd vertreten werden? (bitte, wenn möglich, nach den einzelnen Bezirken und Schularten aufschlüsseln)

Zu 3.: Die Angaben zum Unterrichtsausfall werden bei der statistischen Erhebung nicht einzeln differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erhoben. Eine derartig feine Differenzierung würde die Schulen in hohem Maße zusätzlich belasten. Zudem liegen auch aus anderen Quellen keine Daten vor, die einen Zusammenhang zwischen dem Unterrichtsausfall und einzelnen, bestimmten Unterrichtsfächern herstellen lassen.

Zudem gibt es datenschutzrechtliche Bedenken gegen eine zu kleinteilige Gliederung dieser Erhebung. Im Rahmen der Mitbestimmung des Hauptpersonalrates zu der statistischen Erhebung des Unterrichtsausfalls und des Vertretungsunterrichts wurde folgerichtig eine Einigung im Hinblick auf den Verzicht der Erfassung des Unterrichtsausfalls nach Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen erzielt. Diese Einigung war das Ergebnis der Sitzung des Oberverwaltungsgerichts Berlin am 16. Januar 2001.

4. Zu wie viel Prozent wird der Musikunterricht im laufenden Schuljahr a) durch fachfremde LehrerInnen b) durch MusikerInnen oder MusikpädagogInnen, die in einem Teilzeit-Angestellten- oder Honorararbeitsverhältnis an der Schule arbeiten, erteilt?

Zu 4. a: Im laufenden Schuljahr werden 23,6 % aller erteilten Unterrichtsstunden im Fach Musik an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (beginnend ab Jahr-gangsstufe 5) durch fachfremde Lehrkräfte erteilt.

Zu 4. b: 22,5 % aller erteilten Unterrichtsstunden im Fach Musik an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (beginnend ab Jahrgangsstufe 5) werden im Schuljahr 2006/07 durch Teilzeit oder stundenweise beschäftigte Fachlehrkräfte erteilt.

5. Welche Maßnahmen hat der Senat, mit welchem Erfolg ergriffen, um QuereinsteigerInnen mit professionellem musikalischem Profil für den Musikunterricht an Schulen zu gewinnen oder feste Kooperationen von Schulen und Musikschulen zu unterstützen?

Zu 5.: Der Senat hat mit Beginn des Schuljahres 2005/ 2006 die Kooperation zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen, insbesondere Ganztagsgrundschulen, im Rahmen einer Modellphase auf Basis verbindlicher Rahmenregelungen ermöglicht. Es wurden Handlungsrichtlinien zu Kooperationsvereinbarungen und Qualitätsanforderungen sowie Vorschriften zu Entgelten und Honoraren erlassen und erprobt. Diese bis 31.07.2007 geltenden Rahmenregelungen für die Zusammenarbeit wurden nach einer Auswertung überarbeitet und werden mit Wirkung für das kommende Schuljahr in geltende Verwaltungsvorschriften integriert und somit eine Fortsetzung der Vernetzung von Musikschulen und Schulen ermöglicht.

Die Musikschulen bieten in diesem Rahmen musikali-schen Förderunterricht am Nachmittag für Gruppen und ganze Klassen an. Der Musikunterricht in Kooperation mit Schulen stellt ein zusätzliches Angebot zur pädagogischen Betreuung durch Erzieherinnen dar und ist deshalb grundsätzlich entgeltpflichtig. Teilnehmende Schüler/-innen zahlen ein Entgelt zwischen 6 und 18 € im Monat für eine Unterrichtsstunde pro Woche. Die Festlegung des Entgeltsatzes erfolgt im Rahmen dieser Bandbreite zwischen den kooperierenden Institutionen.

Im Oktober 2006 hatten 58 Schulen und 9 bezirkliche Musikschulen Kooperationen nach Rahmenrichtlinien vereinbart. Mit 26 weiteren Schulen bestanden Kontakte bzw. wurden Gespräche wegen der Aufnahme von Kooperationen geführt. Die Angebote wurden zu dem angegebenen Zeitpunkt von ca. 1.600 Schüler/-innen genutzt.

Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter/-innen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Musikschulen und der Berliner Schule ist prozessbegleitend tätig. Neben der weiteren Optimierung der Zusammenarbeit der Einrichtungen ist insbesondere beabsichtigt, Möglichkeiten des verbesserten Zugangs zu den zusätzlichen Bildungsangeboten für Schüler/-innen aus sozial schwachen und bildungsfernen Elternhäusern zu schaffen.

6. Wie viele Referendarplätze für das Fach Musik gab es in den letzten fünf Jahren?

Zu 6.: Laut Haushaltsplan stehen bzw. standen für das Fach Musik für Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter folgende Stellen zur Verfügung: (Tabelle siehe Anhang)

7. Wie viele davon konnten jeweils besetzt werden? (bitte nach Schularten und Schuljahr aufgliedern)

Zu 7.: In den Jahren von 2002 bis zum 30.01.2007 wurden für das Fach Musik in den einzelnen Laufbahnen folgende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt: (Tabelle siehe Anhang)

8. Wie viel Referendare wurden seit dem Schuljahr 2001/2002, aufgrund von Mangel an Referendarplätzen für das Fach Musik abgewiesen?

Zu 8.: In den Jahren von 2002 bis 30.01.2007 wurden für das Fach Musik in den einzelnen Laufbahnen folgende Anzahl von Bewerbern nicht berücksichtigt: (Tabelle siehe Anhang)

Die Diskrepanz zwischen der lt. Haushaltsplan (HPL) zur Verfügung stehenden Anzahl an Ausbildungsplätzen und den tatsächlich eingestellten und abgelehnten Bewerbungen ergibt sich dadurch, dass der Vorbereitungsdienst 24 Monate dauert und somit die gemäß § 11 a Abs. 1 Satz 2 LBiG lt. HPL vorgesehene haushaltsmäßige Ausbildungskapazität vollständig oder teilweise bereits durch Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter, die im Vorjahr eingestellt wurden, besetzt bzw. zum Teil sogar überbesetzt waren.

Überbesetzungen ergeben sich zum einen daraus, dass sich Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter krankheitsbedingt, durch in Anspruchnahme von Elternzeit oder durch erstmaliges Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung länger als die vorgesehenen 24 Monate im Vorbereitungsdienst befinden. Für den Einstellungstermin 30.01.2007 ist für die Laufbahn Amt des Lehrers darüber hinaus anzumerken, dass die für diese Laufbahn insgesamt zur Verfügung gestandenen Ausbildungsplätze unabhängig vom Fach gemäß § 11 a Abs. 11 LBiG überwiegend an Bewerber vergeben werden mussten, die die vorgesehene Höchstwartezeit von mehr als 30 Monaten erreicht hatten. Für das Fach Musik lagen keine Bewerbungen vor, bei denen die Höchstwartezeit erreicht wurde.

Es ist darauf hinzuweisen, dass alle Stellen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die lt. Haushaltsplan ausgewiesen sind, besetzt sind und damit für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst genutzt werden.

Legende: *) Amt des Lehrers **) Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern - ***) Amt des Studienrats

9. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden seit dem Schuljahr 2001/2002 mit dem Fach Musik eingestellt? (Antwort bitte nach Schularten und Geschlecht aufgliedern)

Zu 9.: Einstellungen in den Berliner Schuldienst mit dem Fach Musik seit dem Schuljahr 2001/2002: (Tabelle siehe Anhang)

10. Sind dem Senat Fälle aus den Jahren 2001 bis 2006 bekannt, bei denen aufenthaltsrechtliche, arbeitsrechtliche oder Fragen der Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Diplome ein Hinderungsgrund für die Einstellung oder Beschäftigung von MusikpädagogInnen mit ausländischer Herkunft im Berliner Schuldienst waren?

Zu 10.: Es sind keine Fälle bekannt, bei denen aufenthaltsrechtliche, arbeitsrechtliche oder Fragen der Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Diplome ein Hinderungsgrund für die Einstellung von Musiklehrkräften mit ausländischer Herkunft waren.

Berlin, den 10. Mai 2007

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2007)

Die Kleine Anfrage kann nebst Tabellen nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-10635.pdfDownload (181 kb)
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