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Überlastung der Lehrerinnen und Lehrer II

05.06.2007: Dr. 16/10735

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in Berlin haben in den letzten drei Jahren eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt?

Zu 1.: Die Zahl der Anträge von Lehrerinnen und Lehrern auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wird nicht erfasst.

2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer wurden in den letzten drei Jahren aufgrund ihrer Dienstunfähigkeit tatsächlich in den Ruhestand versetzt?

Zu 2.: In den letzten drei Jahren wurden folgende Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt: (Tabelle siehe Anhang)

3. Ist dem Senat das Rechtsgutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen von Prof. W. K., das die Hans-Böckler-Stiftung und die Max-Traeger-Stiftung in Auftrag gegeben hatten, bekannt?

Zu 3.: Dem Senat ist das Rechtsgutachten nicht bekannt.

4. Wenn ja, wie bewertet der Senat das Rechtsgutachten?

5. Welche Erkenntnisse gewinnt der Senat aus dem Rechtsgutachten und welche Konsequenzen beabsichtigt der Senat aus diesen Erkenntnissen zu ziehen?

Zu 4. und 5.: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3.

6. Wie beurteilt der Senat den Vorschlag, durch Coaching- und Supervisionsangebote sowie mehr Fortbildungen, den schlechten Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken?

Zu 6.: Der Senat weist zurück, dass es an den Schulen schlechte Arbeitsbedingungen gibt. Der Senat sieht sein Fortbildungsangebot für Lehrkräfte nicht als Kompensation für vermeintlich schlechte Arbeitsbedingungen. Er zielt mit seinem umfangreichen Angebot vielmehr darauf ab, im Rahmen der Verhaltensprävention die Professionalität und die persönlichen Kompetenzen der Lehrkräfte weiter zu erhöhen. Hierzu gehören u.a. Angebote zum Zeitmanagement, zur Arbeitsorganisation und zur Kommunikationskompetenz wie auch Einzel- und Teamsuper-vision-Coaching sowie Konfliktberatung.

7. Unterstützt der Senat den Vorschlag, Arbeitsschutzorganisationen zu bilden? Wenn ja, wie?

Zu 7.: Dem Senat sind Vorschläge zur Bildung von Arbeitsschutzorganisationen nicht bekannt.

8. In welchem Maß will der Senat finanziell die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer unterstützen?

Zu 8.: Wie bereits zu 6. ausgeführt, unterstützt der Senat die Verbesserung der Professionalität und persönliche Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrer durch zahlreiche Fortbildungsangebote. Darüber hinaus legt die Schule im Schulprogramm u.a. die Kooperationsformen der Lehrkräfte und der schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Beratungs- und Fortbildungsbedarf sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Organisationseinsatz und zur Personalentwicklung fest.

Die Erstellung und die Umsetzung des Schulprogramms tragen zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte bei. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Schulen im Sinne des Schulprogramms werden intern und extern evaluiert.

Berlin, den 05. Juni 2007

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juni 2007)

Die Kleine Anfrage kann nebst Tabelle nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-107351.pdfDownload (112 kb)
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