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Kinder in den Mittelpunkt! Gesundes Essen an gebundenen Ganztagsgrundschulen für

29.05.2007: Dr. 16/0577

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert sicherzustellen, dass alle Schüler/-innen an gebundenen Ganztagsgrundschulen ein gesundes und bezahlbares Mittagessen erhalten. Die Kostenbeteiligung der Eltern am Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen wird analog zum Essen in Grundschulen mit offenem Ganztagsbetrieb bis auf einen Eigenanteil von € 23,00 pro Monat bezuschusst.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2007 über die Umsetzung und die finanziellen Auswirkungen auf die Bezirkshaushalte zu berichten.

Begründung:

Hungrige Kinder sind in Berlin leider keine Seltenheit mehr. In Berlin lebt jedes dritte Kind unter 15 Jahren in Armut, das sind rund 200 000 Kinder. Es gibt immer mehr Schulen, die klagen, dass Kinder ohne Frühstück kommen. Die Berliner Tafel allein versorgt 3 000 bis 4 000 Kinder mit Essen, und Schulen in benachteiligten Gebieten werden von der Berliner Tafel Frühstücksbeutel für 20 Cent angeboten. Um so wichtiger ist es, dass alle Kinder am Mittagessen als integralem Bestandteil einer guten und gesunden Ganztagsschule teilnehmen können. Denn: Mit leerem Magen lernt sich’s schlecht.

Eine wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern an den gebundenen Ganztagsgrundschulen muss ohne warmes Essen bis Schulschluss um 16 Uhr durchhalten. Nach einer Umfrage der Senatsverwaltung im Jahre 2005 nahmen durchschnittlich 10 Prozent der Kinder an den gebundenen Ganztagsschulen am Mittagessen nicht teil. Nach Aussagen der Leiter/-innen der gebundenen Ganztagsgrundschulen steigt die Zahl der Eltern, die sich das Mittagessen nicht leisten können. An der Spreewald-Grundschule zahlten 40 Eltern nicht regelmäßig das Essen für ihre Kinder, an der Kreuzberger Hunsrück- Grundschule sind es 34 von 420 Kindern, an der Schöneberger Teltow-Grundschule nehmen nur noch 60 von 280 Kindern am Mittagstisch teil und an der Neumark-Grundschule sind es gerade mal 98 von 320 Schülern. Gründe dafür liegen auch in der Organisation der Ganztagsschulangebote in Berlin. Bei der ergänzenden Betreuung und Förderung im Offenen Ganztagsbetrieb ist das Mittagessen für 23 Euro automatisch im Kostenbeitrag für die Nachmittagsbetreuung enthalten und wird vom Land bezuschusst. In den gebundenen Ganztagsschulen müssen die Essenskosten von ca. 42 Euro voll von den Eltern bezahlt werden. Das bedeutet für Eltern im unteren Einkommensbereich eine deutliche finanzielle Mehrbelastung, obwohl sie für die "Nachmittagsbetreuung" bis 16.00 Uhr nicht zahlen müssen. Diese Ungleichbehandlung muss behoben werden, zumal die gebundenen Ganztagsgrundschulen überwiegend in sozial benachteiligten Gebieten mit einkommensärmerer Bevölkerung eingerichtet wurden. Kein Kind darf abhängig vom Geldbeutel der Eltern vom Mittagessen ausgeschlossen werden.

Berlin, den 29. Mai 2007

Eichstädt-Bohlig, Ratzmann, Jantzen, Mutlu und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
d16-0577.pdfDownload (25 kb)
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