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Weiterbeschäftigung von befristeten Lehrerinnen und Lehrern

05.07.2007: Dr. 16/10804

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Lehrkräfte sollen zum neuen Schuljahr tatsächlich neu eingestellt werden?

Zu 1.: Zum Schuljahr 2007/2008 werden Einstellungen in Höhe von 220 Vollzeiteinheiten (VZE) vorgenommen, diese dienen zur Absicherung des Fachbedarfs. Das Einstellungskontingent wird für

• die Einstellung gut und sehr gut qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber in den besonderen Bedarfsfächern Englisch, Spanisch, Latein, Mathematik, Physik, Chemie, Informatik, Bildende Kunst und Musik vorrangig

• die Übernahme von Lehrkräften im Rahmen des Gastschülerabkommens zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg,

• die Übernahme bzw. Einstellung ausgewählter Funktionsstellenbewerber/innen, die bisher noch nicht beim Land Berlin beschäftigt sind verwendet.

Bei allen Einstellungen treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter die Entscheidung über die personelle Auswahl.

Die Einstellungen werden zur Absicherung des Fachbedarfs vorrangig an den weiterführenden Schulen vorgenommen.

Zusätzlich erhalten die bisher mit 2/3 der wöchentlichen Stundenzahl teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte der beiden letzten Einstellungsjahrgänge das Angebot, Ihre Arbeitszeit auf eine volle Stelle aufzustocken. Hierbei handelt es sich um eine Volumen von ca. 170 VZE, so dass insgesamt Lehrkräfte im Umfang von 450 VZE neu in den Schuldienst eingestellt werden.

2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat konkret, um eine 100%ige Personalausstattung und die Absicherung des Unterrichts sowie die Entlastung der Lehrkräfte zu gewährleisten?

Zu 2.: Alle Schulen werden zu Beginn des Schuljahres mit Personal in Höhe von 100% des anerkannten Unterrichtsbedarfs ausgestattet. In diese 100% Ausstattung werden langzeitig nicht verfügbare Lehrkräfte (mehr als 3 Monate nicht verfügbar) nicht einbezogen.

Ich gehe davon aus, dass diese personelle Ausstattung durch den vorhandenen Personalbestand sowie die o.g. Einstellungen und Stundenaufstockungen zu Beginn des kommenden Schuljahres gesichert ist. Bis zum Beginn des Schuljahres werden zudem auch noch regionale und überregionale Umsetzungen durchgeführt, um noch vorhandene personelle Ungleichgewichte zwischen den Schulen auszugleichen.

Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 erhalten die Schulen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem anerkannten Unterrichtsbedarf 3% der Personalmittel selbst zu bewirtschaften. Mit dem zusätzlichen Budget in Höhe von 3% des anerkannten Unterrichtsbedarfs gewinnen die Schulen neuen Handlungsspielraum. Bei krankheitsbedingten Ausfällen von Lehrkräften haben die Schulen die Möglichkeit, kurzfristig Vertretungskräfte befristet einzustellen und damit den Unterricht an ihrer Schule abzusichern. Auch möglich sind befristete Stundenaufstockungen von bereits an der Schule beschäftigten Lehrkräften, die ihre Arbeitszeit befristet reduziert haben.

3. Wie viele der zum Jahresanfang eingestellten befristeten Lehrerinnen und Lehrern sollen im nächsten Schuljahr weiterbeschäftigt werden?

4. Bei wie vielen der zum Jahresanfang eingestellten befristeten Lehrerinnen und Lehrern enden in diesem Sommer die Verträge definitiv?

5. Wie viele der zum Jahresanfang eingestellten befristeten Lehrerinnen und Lehrern sollen bei den geplanten 220 Neueinstellungen berücksichtigt werden?

6. Nach welchen konkreten Kriterien werden die Lehrerinnen und Lehrer, die weiterbeschäftigt werden sollen, ausgewählt?

Zu 3., 4., 5. und 6.: Die Arbeitsverträge dieser Lehrkräfte wurden mit einer auflösenden Bedingung geschlossen, sie enden automatisch bei Rückkehr der erkrankten Lehrkraft, für die die Vertretungskraft eingestellt wurde.

7. Ist der Senat der Meinung, dass Kontinuität für die erfolgreiche pädagogische Arbeit notwendig ist, und was heißt das für die Weiterbeschäftigung der befristet eingestellten Lehrerinnen und Lehrer?

Zu 7.: Zu einer erfolgreichen pädagogischen Arbeit gehört grundsätzlich auch eine entsprechende Kontinuität. Es handelt sich bei den befristet eingestellten Lehrkräften jedoch um Vertretungen. Für vertretungsweise übernommene Aufgaben kann dieser Grundsatz nicht gelten. Diese Lehrkräfte sind aufgrund ihrer Ausbildung ausschließlich an ihren jetzigen Schulen einsetzbar, daher sind hier Aufstockungen nur im Bedarfsfall bzw. im Rahmen von Einstellungen möglich.

8. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind im Berliner Schuldienst als Teilzeitbeschäftigte tätig? (sortiert nach Fächerkombination und Schultyp)

Zu 8.: Die als Anlage beigefügte Tabelle weist die Lehrerinnen und Lehrer (Personen) im Berliner Schuldienst nach Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitbeschäftigte + stundenweise Beschäftigte) und Vollzeitbeschäftigung aus. Die Differenzierung erfolgt nach Schularten. Eine Aufgliederung nach allen in der Berliner Schule vorliegenden Fächerkombinationen ist nicht möglich.

9. Wie viele dieser teilzeitbeschäftigten Lehrerstellen sollen im neuen Schuljahr zu Vollzeitstellen aufgestockt werden?

Zu 9.: Der größte Anteil der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte ist grundsätzlich vollbeschäftigt (im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis) und hat die Arbeitszeit auf eigenen Antrag befristet reduziert. Das späteste Ende ist auf das Ende des Schuljahres festgelegt.

Alle vollbeschäftigten Lehrkräfte haben die Möglichkeit, sich jährlich zu entscheiden, ob sie im jeweils kommenden Schuljahr weiter in Vollbeschäftigung oder in Teilzeitbeschäftigung tätig sein wollen. Alle unbefristeten Einstellungen zum kommenden Schuljahr sind abhängig von den stellenwirtschaftlichen Möglichkeiten und dem jeweiligen Fachbedarf. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Stundenaufstockungen gelten für die Lehrkräfte, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und bisher nicht unbefristet vollbeschäftigt waren. Sofern sich bei den unbefristeten Einstellungen, bei denen die Auswahlverfahren bereits an den Schulen begonnen haben, auf den entsprechenden Bewerbungslisten bereits befristet beschäftigte Bewerber/innen befinden, wird deren Vertretungstätigkeit im Auswahlverfahren angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifft folgende Gruppen: a) Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2005/2006 im Umfang von 2/3 der wöchentlichen Pflichtstundenzahl eingestellt worden sind und deren Stundenaufstockung auf Vollbeschäftigung zum kommenden Schuljahr 2007/2008 arbeitsvertraglich vereinbart worden ist Einstellungsentscheidungen unterliegen dem Grundsatz der Bestenauslese, also einer Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Auswahlentscheidungen werden vor Ort von der Schulleiterinnen und Schulleitern getroffen, auch die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen erfolgt dezentral in den Außenstellen. und b) Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2006/2007 im Umfang von 2/3 der wöchentlichen Pflichtstundenzahl eingestellt worden sind und deren Stundenaufstockung zum Schuljahr 2008/2009 arbeitsvertraglich vereinbart worden ist. Diese erhalten vorzeitig zum Schuljahr 2007/2008 das Angebot der Stundenaufstockung auf Vollbeschäftigung.

In den Fällen, bei denen Lehrkräfte ausgewählt werden, die derzeit befristet als Vertretung eingestellt sind, wird eine Weiterbeschäftigung veranlasst. Eine Aussage, wie viele der einzustellenden Lehrkräfte dies betreffen wird, ist erst nach Abschluss der Auswahlverfahren möglich. Es handelt sich um insgesamt 727 Lehrkräfte, deren Aufstockung zunächst ein Stellenvolumen von ca. 235 VZE ausmacht. Aufgrund erwarteter anschließender freiwilliger Reduzierungen (befristete Teilzeitbeschäftigungen) ergibt sich eine Größenordnung von ca. 170 VZE.

Kein Angebot einer Vollbeschäftigung erhalten lediglich die Lehrkräfte, die aufgrund spezieller Bedarfssituationen in Teilzeit eingestellt wurden (Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung an beruflichen Schulen und muttersprachliche Lehrkräfte mit einer Lehramtsausbildung nach Recht des Herkunftslandes an Staatlichen Europa- Schulen).

10. Wird diese Aufstockung zusätzlich, also ohne Anrechung auf die Zahl der Neueinstellungen gemäß Frage 1 - wie vom Bildungssenator öffentlich erklärt - erfolgen?

Zu 10.: Die Aufstockung wird zusätzlich in der errechneten Höhe von ca. 170 VZE erfolgen.

Berlin, den 05. Juli 2007 Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2007)

Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka16-10804.pdfDownload (191 kb)
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