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Teilhabe sichern - Kinderarmut bekämpfen: Mehrbedarf für Schulessen anerkennen - Bundesratsinitiative

19.06.2007: Dr. 16/0665

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen

Der Senat wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative des Saarlandes "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" (Drucksache 33/07) vom 16.01.2007, mit der der durch die Kosten für das Mittagessen in Ganztagsschulen für die Eltern entstehende Mehrbedarf anerkannt werden soll, aktiv in allen Ausschussberatungen zu unterstützen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.12.2007 zu berichten.

Begründung:

Der vom Bundesministerium für Soziales auf dem Verordnungswege festgelegte und von der Regelleitung für Erwachsenen abgeleitete Regelsatz für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII berücksichtig die spezifische Bedarfe von Kindern nicht. Die Regelleistung für ALG II von 345 € für den Haushaltsvorstand wird auf Grundlage der Ausgaben der ärmsten 20 % der Ein- Personen-Haushalte nach der Einkommens- und Verbraucherstichprobe festgelegt. Dabei wurde der Regelsatz "kleingerechnet" - einige Ausgabenblöcke wurden nicht berücksichtigt, z. B. Finanzdienstleistungen (als hätten ALG IIEmpfänger/- innen kein Konto!) und - für Kinder besonders wichtig - Bildung!.

Kinder unter 14 Jahren bekommen davon 60 %, also 207 Euro monatlich, Jugendliche 80 %, also 276 € (festgelegt 2003). Im Regelsatz der Kinder enthalten sind z.B. monatlich für Kinderschuhe 4,40 €, für Spielzeug 0,76 €, für Schulsachen 0,00 €, für Schreibwaren im Allgemeinen 1,63 € und für Essen und Trinken 76,39. Mit der Regelleistung wird pauschal der gesamte Lebensunterhalt abgedeckt mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel wie früher beim BSHG gibt es nicht mehr, lediglich für Klassenfahrten gibt es gesonderte Zuschüsse.

Besonders problematisch ist, dass die ihm Rahmen des SGB II vorgesehenen Regelleistungen für Kinder nicht ausreichen, um das Mittagessen für SchülerInnen an Ganztagsschulen zu bezahlen. Das Schulessen kostet im Durchschnitt 2,40 €, für das Mittagessen sind im Regelsatz der Kinder bis 14 Jahre 0,97 € enthalten, für Jugendliche (über 14) 1,29 €.

Das führt in allen Bundesländern dazu, dass Kinder aus armen Familien gar nicht erst an gebundenen Ganztagsschulen angemeldet werden oder am Mittagessen nicht teilnehmen. Das Saarland hat deshalb am. 16. Januar 2007 eine BR-Initiative (Drs. 33/07) eingebracht, den durch das Mittagessen in den Schulen für die Eltern entstehenden Mehrbedarf anzuerkennen und direkt an die Träger der Schulverpflegung zu überweisen. Der Senat und auch die Koalition haben zwar wiederholt betont, dass sie diese Initiative begrüßen, aber nicht, dass sie sie aktiv unterstützen.

Neben landespolitischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme der Kinder am Mittagessen in den Ganztagsschulen (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/0577) ist der Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Anerkennung des Mehrbedarfs bei der Grundsicherung nach SGB II und XII einzusetzen.

Berlin, 19. Juni 2007 Eichstädt-Bohlig, Ratzmann, Jantzen, Mutlu, Pop und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag kann nachfolgend herunter geladen werden.

Zugehörige Dateien:
d16-0665.pdfDownload (26 kb)
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