Europaschule: Verträge mit Partnerländern und Evaluation?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Mit welchen Ländern hat der Berliner Senat Ver-träge über die Entsendung von Lehrern und Erziehern an die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) abgeschlos-sen und welche Leistungen sind durch die jeweiligen Ver-tragspartner zu erbringen?
Zu 1.: Das Land Berlin hat mit folgenden Staaten Verträge zur Mitfinanzierung der SESB abgeschlossen: a) Italien Für den deutsch-italienischen Grundschulstand- ort Herman-Nohl-G, Neukölln, finanziert Italien die italienischen Lehrkräfte und Erzieher/innen. Diese Finanzierung ist zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2008/ 2009. b) Griechenland Für die beiden deutsch-griechischen Grundschul- standorte und die beiden deutsch-griechischen Oberschulstandorte finanziert Griechenland die benötigten griechischen Lehrkräfte, darüber hinaus für die beiden Grundschulstandorte die benötigten griechischen Erzieher/innen. Diese Finanzierung ist zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2005/ 2006. c) Portugal Für die beiden deutsch-portugiesischen Ober- schulstandorte finanziert Portugal ab dem Schul- jahr 2005/2006 zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2007/2008 die portugiesischen Lehrkräfte
2. Trift es zu, dass in diesen Verträgen die SESB als Schulversuch "beginnend mit der Vorklasse" bezeichnet wird? Wenn nein, welche Formulierungen hinsichtlich derDefinition der Vorklassen finden sich in diesen Verträgen wieder?
Zu 2.: In den Verträgen mit Italien und Griechenland wird der Schulversuch der SESB "beginnend mit der Vor-klasse" beschrieben. Im Vertrag mit Portugal wird ausge-sagt, dass der Schulversuch (SESB Deutsch-Portu-giesisch) im Schuljahr 1997/98 mit der Vorklasse be-gonnen hat.
3. Welchen Rechtscharakter haben diese Verträge und welche Verbindlichkeit hat diese Definition des Schul-versuchs?
4. Falls die Vereinbarungen in diesem Punkt verbind-lich sind und dort Vorklassen an den Schulen bestehen bleiben, können sich dann die anderen SESB, für die keine Entsende-Abkommen abgeschlossen worden sind, auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen? Wenn nein, warum nicht?
5. In welcher Art und Weise wurden die Vertragspart-ner über die Bedingungen des neuen Schulgesetzes in Be-zug auf die Vorklassen aufgeklärt und in welcher Weise wurden die jeweiligen Verträge modifiziert?
Zu 3., 4. und 5.: Die unter 1. genannten Verträge stellen die Mitfinanzierung des Personals (muttersprach-liche Lehrkräfte bzw. Erzieher/innen) durch den Staat der jeweiligen Partnersprache bis zu einem im Vertrag defi-nierten Zeitpunkt sicher und beziehen sich auf den jeweils gültigen Text des Genehmigungsschreibens zum Schul-versuch SESB am Tag der Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages. Die Genehmigungsschreiben zu Schulversuchen be-ziehen sich jeweils auf die zum Zeitpunkt der Genehmi-gung geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.Das neue Schulgesetz für das Land Berlin ist seit dem 01. Februar 2004 in Kraft. Danach ist vorgesehen, dass Vorklassen an Berliner Grundschulen letztmalig im Schuljahr 2004/2005 einge-richtet werden. Dies gilt auch für die SESB. Aus diesem Grund müssen jetzt alle Genehmigungsschreiben zum Schulversuch SESB im Bereich der Grundschulen ge-ändert und der neuen Rechtslage angepasst werden. Die Botschaften der unter 1. genannten Staaten sind hierüber bereits mündlich informiert. Sobald die geänderten Ge-nehmigungsschreiben vorliegen, werden die Botschaften - wie in den Abspracheprotokollen vereinbart - schriftlich von den geänderten Bedingungen in Kenntnis gesetzt.
6. Welche Art der Förderung in Deutsch ist für part-nersprachliche Schüler/innen vorgesehen, die als Seiten-einsteiger Förderbedarf in Deutsch haben?
Zu 6.: Schüler/innen der SESB, deren Muttersprache die jeweilige nichtdeutsche Partnersprache ist, und die beim Eintritt in die SESB über keine oder sehr geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen, erhalten wie alle anderen Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache der Berliner Schule Förderunterricht Deutsch als Zweit-sprache (DaZ) oder Intensiv-Deutschkurse.
7. Trifft es zu, dass alle oder bestimmte Lehrer im Schulversuch SESB verpflichtet sind, Berichte (Jahresbe-richte o.ä.) über ihre Erfahrungen und die Ergebnisse des bilingualen Unterrichts zu schreiben? Wenn ja, nach wel-chen Vorgaben, Kriterien oder Standards werden diese Berichte erstellt?
8. Was passiert mit diesen Berichten, werden diese Berichte nur zu den Akten genommen oder werden sie auch ausgewertet?
9. Wenn die Berichte ausgewertet werden, durch wen erfolgt die Auswertung und für welchen Personenkreis sind die Auswertungen zugänglich?
10. Werden die Ergebnisse auch (regelmäßig) von den Moderator/innen der SESB-Sprachkombinationen bera-ten?
11. Welche strukturellen, organisatorischen und di-daktischen Konsequenzen hat die Senatsschulverwaltung bisher aus den Ergebnissen und Beratungen der besagten Berichte gezogen?
Zu 7., 8., 9., 10. und 11.: Den Genehmigungsschreiben zum Schulversuch SESB an die teilnehmenden Schulen ist zu entnehmen, dass jede am Schulversuch beteiligte Grund- und Oberschule jeweils zum 01. Oktober einen Erfahrungsbericht für das zurück liegende Schuljahr vor-zulegen hat. Um die Erfahrungsberichte zu vereinheitlichen wurde 2003 gemeinsam mit allen am Schulversuch beteiligten Grund- und Oberschulen ein Berichtsformular entwickelt, das aus 2 Teilen besteht: Gesamtbericht der Grund- bzw. Oberschule, Bericht der Einzelklasse.Die Berichtsformulare der Einzelklasse werden vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin gemeinsam mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften ausgefüllt. Sie verbleiben in den Schulen und werden von den Lehr-kräften gemeinsam mit den für die einzelne Schule zu-ständigen Moderatoren ausgewertet, so dass direkte Kon-sequenzen für den Unterricht gezogen werden können. Die Berichte der Einzelklasse und deren Auswertung sind schulintern und somit dem Lehrpersonal und den Moderatoren/Moderatorinnen der Schule zugänglich. Die Moderatoren/Moderatorinnen der Grund- bzw. Oberschu-len können sich - wenn sie es wünschen - auf den regel-mäßigen Moderatorensitzungen über die Ergebnisse aus-tauschen. Die Gesamtberichte der einzelnen Grund- und Ober-schulen werden in den Abschlussbericht über den Schul-versuch SESB einfließen.
Berlin, den 07. Oktober 2004 Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2004)
Die vollständige Kleine-Anfrage können Sie nachfolgend als PDF herunterladen.




