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"Leaking-Projekt" Ziele und Anforderungen

30.07.2007: Dr. 16/10999

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Seit wann gibt es das Berliner Leaking-Projekt, und was sind die konkreten Ziele und Konzepte des Projekts?

Zu 1.: Das Berliner Leaking-Projekt an der Freien Uniersität Berlin zur Verhinderung von schwerer zielgerichteter Schulgewalt gibt es seit Mai 2006. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass schwere zielgerichtete Gewalttaten an Schulen, wie Amokläufe, keine spontanen Handlungen sind, sondern solche Entwicklungen oft im Vorfeld im Verhalten der Täter erkennbar werden. Daraus ergibt sich die Mögichkeit zur Verhinderung dieser Taten.

Ziele des Forschungsvorhabens sind die Erforschung der Art und Häufigkeit von Androhung (sog. Leaking) und Ausführung schwerer Gewalt an Schulen in Berlin sowie die Erforschung der Leaking- und Tatgenese im Einzelfall.

Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse soll u.a. eine wissenschaftlich fundierte Kriterienliste entwickelt werden, die eine zuverlässige Einschätzung der Bedeutsamkeit und Ernsthaftigkeit der Ankündigungen schwerer Gewalttaten erlaubt und die Zuverlässigkeit einer Gefährlichkeitseinschätzung potenzieller Täter im Rahmen einer Untersuchung durch Psychologen erhöht. Daneben sollen Informations- und Fortbildungsmaterialien für Experten zur Förderung von Handlungskompetenzen bei Ankündigungen schwerer zielgerichteter Gewalt im schulischen Umfeld entwickelt werden.

2. Wie viele Schulen sind an dem Projekt beteiligt?

Zu 2.: In einem ersten Teilschritt werden im Leaking-Projekt die seit dem Jahr 2000 in der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Rahmen des Gewaltmeldesystems gemäß Rundschreiben SenBJS I Nr. 41/2003 eingegangenen Gewaltmeldungen analysiert. Schulen sind hier nicht beteiligt.

Im zweiten Schritt, der "Schulstudie", sollen an 25 Berliner Schulen Leaking-Fälle erfasst und ausgewertet werden. Die Schulen wurden nach Kriterien der Re-präsentanz ausgewählt.

3. Wie sieht die Kooperation und der Informationsaustausch mit den beteiligten Schulen aus?

Zu 3.: In der "Schulstudie" werden Schulen über das Projekt, insbesondere Leakingsignale bei Schülern (Verhaltensänderungen) und in Schüleräußerungen (z. B. in Aufsätzen, Bildern) informiert und um Teilnahme gebeten.

Die Teilnahme der Schule, die Beteiligung der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten an der Untersuchung erfolgt auf freiwilliger Basis. Stimmen die Schulen zu, sind sie aufgefordert, in einem Zeitraum von 9 Monaten einen Fragebogen des Leaking-Projekts zu jedem projektrelevanten Vorfall auszufüllen und zusammen mit der Kopie eventueller Leaking-Dokumente an die Projektgruppe zu senden. Diese Dokumente werden analysiert. Lehrer werden vor und nach dem Erhebungszeitraum in ihrer Schule zu ihren Erfahrungen mit Gewalt befragt. In projektrelevanten Fällen erfolgt außerdem eine Befragung der Lehrer zum Vorfall selbst und zum Schüler. In der Untersuchung werden Informationen zu Häufigkeit und Begleitumständen von Leaking ermittelt und Daten zu den Arten von Leaking oder weiterem Wissensbedarf zu dem Thema an Schulen erhoben.

4. In welchem Maß unterstützt der Senat das Leaking-Projekt, und wie hat sich die Förderung in den letzten zwei Jahren entwickelt?

Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützt das Projekt durch fachliche Beratung.

5. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt, und inwieweit kann über die Effizienz des Projekts berichtet werden?

Zu 5.: Aufgrund der Kürze des Erhebungszeitraums stehen noch keine Ergebnisse zur Verfügung. Aussagen zur Effizienz lassen sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht treffen.

6. Ist es geplant, das Leaking-Projekt flächendeckend an den Berliner Schulen anzubieten?

Zu 6.: Ein Angebot des Leaking-Projekts an allen Berliner Schulen ist zzt. nicht geplant.

7. Bis wann läuft die finanzielle Unterstützung des Projekts, und erwägt der Senat den Etat für das Leaking-Projekt personell und materiell aufzustocken, damit sich diese Arbeit weiterentwickeln kann?

Zu 7.: Die finanzielle Förderung des Leaking-Projekts erfolgt durch Mittel der Deutschen Klassenlotterie seit Mai 2006 für zunächst zwei Jahre. Über eine weitere Unterstützung des Projekts durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird zu gegebener Zeit entschieden werden.

8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Senat zur Früherkennung und Prävention zielgerichteter schwerer Gewalt an Schulen?

Zu 8.: Seit 1992 sind alle Berliner Schulen verpflichtet, Gewaltvorfälle und Fälle von Extremismus zu melden. Jeder Gewaltvorfall löst eine unmittelbare Kontaktaufnahme des Schulpsychologen/in in der Region zur Schule aus. Diese als Notfallpsychologen/innen qualifizierten Schulpsychologen/innen unterstützen die Schulleitungen bei der Analyse und Aufarbeitung des Gewaltvorfalls, bieten den Opfern Beistand und leiten zur Wiedergutmachung bei Gewaltvorfällen an. Sie helfen den Schulen bei der Entwicklung eines Gewaltpräventionskonzepts, das den regionalen Bedingungen entspricht, und fördern die Bildung von Krisenteams an Schulen. Darüber hinaus fördern sie die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Polizei sowie mit freien Trägern in der Region. Die Schulpsychologen/innen für Gewaltprävention und Krisenintervention beschäftigen sich kontinuierlich mit aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Gewaltforschung, insbesondere auch der Amokforschung, auf wissenschaftlichen Tagungen und in Fortbildungen. Ein Ergebnis dieser Entwicklung sind die "Notfallpläne für die Berliner Schulen", die in Zusammenarbeit mit Experten der Berliner Polizei erstellt wurden. Sie enthalten Handlungsanweisungen für verschiedene Gewaltsituationen in Schulen und im schulischen Umfeld, auch für schwere Bedrohungslagen. Die "Notfallpläne für die Berliner Schulen" stehen seit 2005 allen Berliner Schulen zur Verfügung.

So ist es bisher gelungen, auch auf schwere Bedrohungen in Schulen angemessen zu reagieren.

Berlin, den 30. Juli 2007 In Vertretung Eckart R. Schlemm Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2007)

Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werde.

Zugehörige Dateien:
ka16-10999.pdfDownload (116 kb)
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