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Schulversäumnisse

23.10.2002: Erhebungen des Landesschulamtes über Schulversäumnisse im Schuljahr 2001/2002 Dr. 15/781

Drucksache 15 / 10 074 Kleine Anfrage Kleine Anfrage Nr. 15/781

des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) Erhebungen des Landesschulamtes über Schulversäumnisse im Schuljahr 2001/2002

Ich frage den Senat:

1. Welche Ergebnisse hat die Erhebung des Landesschulamtes über Schulversäumnisse im Schuljahr 2001/2002 gebracht?

2. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus den Ergebnissen der Erhebung des Landesschulamtes über Schulversäumnisse im Schuljahr 2001/2002 bisher gezogen?

3. Welche zusätzlichen Erkenntnisse konnte der Senat aus der Erhebung in Bezug auf die Schüler(innen) nichtdeutscher Herkunftssprache gewinnen?

4. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu unternehmen, um die Zahl der Schulverweigerer zu reduzieren, und welche diesbezüglichen Planungen existieren bei der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport?

5. Wie bewertet der Senat im nachhinein den Umstand, dass keine Erhebung nach entschuldigten Fehltagen getätigt wurde?

6. Wie bewertet der Senat den Aufwand und den Nutzen derartiger Erhebungen?

Berlin, den 23. Oktober 2002

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Ergebnisse sind in den Anlagen 1 bis 3 abzulesen. Diese erste umfassende Bestandsaufnahme von Schulversäumnissen wurde in der Zeit vom 19. Juni 2002 bis zum 03. Juli 2002 in allen allgemeinbildenden Schulen Berlins von der 1. bis zur 10. Klasse durchgeführt. Die Rücklaufquote betrug 94,6 % (= 306.136 Schüler/innen). Alle Schulversäumnisse sind in Tagen angegeben und beziehen sich auf das zweite Schulhalbjahr, das entspricht etwa 100 Unterrichtstagen insgesamt. Es wurde nicht nach unentschuldigten und entschuldigten Fehltagen unterschieden, da vor dem Hintergrund, dass verschiedene Experten im Hinblick auf das Phänomen „Schuldistanz“ von einer durchschnittlich normalen Fehlquote von Schüler(inne)n (z.B. durch Krankheit) von bis zu 10% ausgehen, auf eine solche Unterscheidung aus arbeitstechnischen Gründen verzichtet wurde.

Zu 2.: Die wesentlichen Erkenntnisse sind:

•Insgesamt 10.751 Schüler/innen (3,5%) fehlen 21 bis 40 Tage und versäumen 20% bis 40% des Unterrichts.

•Insgesamt 4079 Schüler/innen (1,3% aller Schüler/innen) fehlen mehr als 40 Tage und versäumen über 40% des Unterrichts.

•In der Grundschule fehlen 3,2 %, in der Realschule 4,4% und im Gymnasium 1,5% der Schüler/innen mehr als 20 Tage und versäumen ca. 20% und mehr des Unterrichts. Dahinter verbirgt sich eine Gesamtheit von 6.760 Schüler(inne)n.

•In der Hauptschule fehlen 18,5% der Schüler/innen (2.712 Schüler/innen) mehr als 20 Tage und versäumen ca. 20% und mehr des Unterrichts.

•In den Sonderschulen fehlen 14,1% der Schüler/innen (2.007 Schüler/innen) mehr als 20 Tage und versäumen ca. 20% und mehr des Unterrichts.

•In der Gesamtschule fehlen 6,8% der Schüler/innen (3.351 Schüler/innen) mehr als 20 Tage des Unterrichts und versäumen ca. 20% und mehr des Unterrichts.

•Jungen und Mädchen insgesamt weisen bei der Betrachtung aller Schularten und aller Klassenstufen bei Fehlzeiten von mehr als 40 Tagen und bei 21 bis 40 Fehltagen keine signifikanten Unterschiede auf.

•Im Hinblick auf die Fehlzeiten in verschiedenen Klassenstufen (alle Schüler/innen in allen Schularten) liegen die höchsten Werte bei den Fehlzeiten über 40 Tage in den Klassenstufen 7,

8 und 9, der höchste Wert in der Klassenstufe 8. •Die Auswertung der Fehltage nach Bezirken zeigt bei der Kategorie über 40 Fehltage, dass der Bezirk Neukölln den höchsten Wert mit 2,1% aufweist. D.h. 2,1% der Schüler/innen an Neuköllner Schulen fehlen über 40 Tage (597 Schüler/innen), den niedrigsten Wert weist der Bezirk Tempelhof - Schöneberg mit 0,8% auf (233 Schüler/innen). In der Kategorie 21 - 40 Fehltage weist der Bezirk Mitte mit 4,6% (1217 Schüler/innen) den höchsten Wert auf, dicht gefolgt von den Bezirken Friedrichshain – Kreuzberg (4,3%), Neukölln (4,1%) und Lichtenberg (4,0%). Den niedrigsten Wert in diesem Bereich weist der Bezirk Steglitz – Zehlendorf mit 2,5% auf (665 Schüler/innen).

Zu 3.: 4,2% der Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache versäumen in den allgemeinbildenden Schulen 21 bis 40 Schultage, 1,7% versäumen mehr als 40 Schultage. Für Schüler deutscher Herkunftssprache betragen diese Zahlen 3,3% (21-40 Fehltage) bzw. 1,2 % (über 40 Fehltage).

Zu 4.: Alle Bemühungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sind darauf gerichtet, mit geeigneten Mitteln die Durchsetzung der Schulpflicht zu gewährleisten. Dabei setzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zunächst auf das Engagement aller in diesem Zusammenhang Verantwortlichen, einschließlich der Bezirke. Im Land Berlin gibt es derzeit eine ganze Reihe von Kooperationsprojekten und Maßnahmen der Jugendhilfe, Schulen mit besonderen Programmen, Schulen besonderer pädagogischer Prägung und Schulversuchen, die sich mit spezifischen Konzepten dem Problem von Schuldistanz stellen. Als Beispiele seien hier genannt: •Die Einrichtung von Schülerfirmen in einer Reihe von Berliner Schulen im Zusammenhang mit dem Fach „Arbeitslehre“ (ca. 65 Schulen) •„Netzwerk Berliner Schülerfirmen“, ein ganzheitliches Lernarrangement für Schüler/innen an derzeit 24 Sonderschulen für Lernbehinderte •Schulversuch „Produktives Lernen“ (7 Hauptschulen) und die Schule besonderer pädagogischer Prägung „Die Stadt-als-Schule Berlin“ mit zusammen rund 420 Schüler/innen •Schulversuch AMaH 10 (Ausbildungsbefähigende Maßnahmen an Hauptschulen im 10. Schuljahr – 4 Schulen) mit zusammen rund 80 Schüler/innen •Schulverweigererprojekte der Senatsverwaltung in Verbindung mit der Bürgerstiftung Berlin an vier Hauptschulen und einer Sonderschule •Jugendhilfeeinrichtungen, die sich mit Totalaussteigern befassen •Jugendhilfeeinrichtungen, die das Ziel der Reintegration in die Regelschule verfolgen Darüber hinaus ist eine Arbeitsgruppe Schuldistanz eingerichtet worden, die zeitnah Maßnahmevorschläge für den Umgang mit Schuldistanz erarbeiten und eine Recherche zu bereits bestehenden Maßnahmen durchführen wird.

Zu 5. und 6.: Die vorliegende Erhebung ist die erste in einem Bundesland durchgeführte Gesamterhebung der Schulversäumnisse in allen allgemeinbildenden Schulen. Da es bei der Befassung mit dem Phänomen Schuldistanz nicht nur um die vor allem ordnungspolitische Frage von Schulpflichtverletzungen geht, sondern um die Sicherung des Schulerfolges insgesamt, ist die Erfassung des Gesamtumfanges der Schulversäumnisse entscheidend. Deshalb setzt die vorliegende Untersuchung strategisch richtig an und ist ein bildungspolitisch dringend notwendiger Schritt.

Berlin, den 14. November 2002 Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport

Hier können Sie die Kleine-Anfrage herunterladen:

Zugehörige Dateien:
k150781.pdfDownload (292 kb)
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