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Die weltanschaulich-religiöse Neutralität muss in der Schule für alle gelten

Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher, erklärt:

Die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates in Bildungseinrichtungen ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein wichtiges Prinzip und die entscheidende Voraussetzung für ein freies, gerechtes und friedliches Zusammenleben der über 130 unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie der vielen Menschen, die sich keiner dieser Gemeinschaften zugehörig fühlen.

Es muss darum gehen, die Prinzipien des Grundgesetzes wie Gleichberechtigung der Geschlechter, Religionsfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates mit der interkulturellen Realität in Übereinstimmung zu bringen. Daher war z.B. die gesetzliche Reglementierung religiös-weltanschaulicher Symbole in Bildungseinrichtungen richtig und wichtig. Hier überwiegt eben die negative Religionsfreiheit aller am Schulleben Beteiligten, wie LehrerInnen, SchülerInnen etc. und diese ist uneingeschränkt einzuhalten.

Das Urteil des Verwaltungsgericht, dass Schulen muslimischen Kindern und Jugendlichen Gebetsräume zur Verfügung stellen sollen, ist Gift für die Integration und wird die Kluft zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen in dieser Stadt vertiefen, statt Gräben zuzuschütten! Der weltfremde Ratschlag der Richter im Urteilsspruch, die Schule könne dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen, zeugt von gravierenden Fehlinformationen bezüglich der räumlichen Situation vieler Berliner Schulen. Hinzu kommt, dass Gebetzeiten im islamischen Glauben stets variieren und es den Schulen unmöglich sein dürfte, auf derart religiös-weltanschaulicher Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen, falls die Schule ihren Bildungsauftrag erfüllen und eine Stundenplan aufstellen will.

Die Schulverwaltung muss im Interesse der negativen Religionsfreiheit aller im Schulleben Beteiligten sowie im Interesse des Schulfriedens das Urteil anfechten.

(c) Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus - Berlin

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