Landeskommission für Migration und Integration
04.08.2003: Dr. 15/10835
1. Wie repräsentativ ist die sog. "Liste der Vereine die in ausländerpolitischen Angelegenheiten gehört werden sollen" und wie wird gewährleistet, dass sich entsprechende Organisationen und Vereine in diese Liste eintragen können?
2. Nach welchen Verfahren und nach welchen konkreten Kriterien sollen die Mitglieder der Kommission gewählt werden?
3. Wie repräsentativ ist die sog. "Liste der Vereine die in ausländerpolitischen Angelegenheiten gehört werden sollen" und wie wird gewährleistet, dass sich entsprechende Organisationen und Vereine in diese Liste eintragen können?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme in diese "Liste der Vereine die in ausländerpolitischen Angelegenheiten gehört werden sollen"?gen können?
5. Wie viele und welche Vereine und Organisationen sind bereits in dieser Liste enthalten?
6. Wann wurde die besagte Liste letztmalig aktualisiert?
7. Wurden Migrantenorganisationen im Zusammen-hang mit der Besetzung bzw. Einrichtung der Landes-kommission aufgerufen sich in diese Liste eintragen zu lassen?
8. Wie wird gewährleistet, dass die verschiedenen Minderheitengruppen der Stadt in der Kommission tatsächlich vertreten sind?
9. Wie wird gewährleistet, dass die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Minderheitengruppen in der Kommission repräsentiert werden?
10. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen dem Beauftragten des Senats für Migrations- und Integrationsfragen und der Landeskommission für Migration und Integration konkret aussehen und welche Funktion wird der Beauftragte in der Kommission haben?
11. Ist es vorgesehen, der zu gründenden Landeskommission ein Anhörungsrecht (o.ä.) in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses einzuräumen, und wenn nein, warum nicht?
12. In welcher Beziehung soll die Landeskommission zum Abgeordnetenhaus stehen und wie soll dieses Verhältnis geregelt werden?
Die vollständige Anfrage und die dazugehörigen Antworten können Sie nachfolgend als PDF herunterladen!




