Einstellung von Nicht-EU-Bürger/-innen als Referendar/in
17.04.2003: Dr. 15/10595
1. Ist dem Senat der Fall der Lehrerin Birsel G. bekannt, die sich seit geraumer Zeit um eine Einstellung in den Berliner Schuldienst bemüht und bisher keine Stelle als Referendarin bekommen durfte?
2. Wie bewertet der Senat diesen Fall und welche konkreten rechtlichen Hindernisse sind es, die einer Einstellung als Referendarin im Wege stehen?
3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat um hier Abhilfe zu schaffen und der Lehrerin Birsel G. das Referendariat, als einen zwingenden Teil der Ausbildung zu ermöglichen?
4. Warum ist der Einsatz an einer Schule mit zweisprachigen deutsch-türkischen Profil bzw. Angebot - z.B. der Aziz-Nesin-Grundschule (Staatliche-Europa-Schule-Berlin) - nicht möglich und welche rechtlichen Hindernisse stehen einer Einstellung an Schulen mit zweisprachigen Profil entgegen?
5. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die muttersprachliche Kompetenz von Birsel G. in der türkischen Sprache?
6. Wie viele Lehrer/-innen aus nicht EU-Staaten haben sich seit dem Schuljahr 1999/2000 um eine Einstellung in den Berliner Schuldienst beworben? (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)
7. Wie viele Lehrer/-innen aus Nicht-EU-Staaten wurden seit dem Schuljahr 1999/2000 tatsächlich eingestellt und an welchen Schulen werden diese jeweils eingesetzt?
8. Wie viele dieser Lehrer/-innen haben zuvor ihr Referendariat an der Berliner Schule absolviert?
9. Wie viele Lehrer/-innen gemäß Frage 6 besaßen eine Lehrbefähigung nach dem Recht ihres Heimatlandes und wie viele der Lehrer/-innen nach Frage 6 waren Besitz des 2. Staatsexamens und einer deutschen Lehrbefähigung?
Die vollständige Anfrage und die dazugehörigen Antworten können Sie nachfolgend als PDF herunterladen!




