Zwangsheirat wirksam bekämpfen - Jugendliche durch Beratung und frühe Information helfen
08.02.2006: Dr: 15/4715
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Zwangsheirat wirksam bekämpfen - Jugendliche durch Beratung und frühe Information helfen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund, die mit Vollendung des 16. Lebensjahres erstmalig wegen ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde vorstellig werden, bei diesem Termin eine umfassende Beratung zum Thema "Zwangsheirat" erhalten sowie über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Abt. Ausländerbehörde sind hierzu folgende Schritte zügig umzusetzen:
1. MitarbeiterInnen der Behörde werden für die qualifizierte Beratung gezielt geschult und zu sensibilisiert.
2. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erstellt und verbreitet Informationsmaterialien (z. B. in Form von Faltblättern und Broschüren).
3. Bei der Ausländerbehörde werden z. B. in Warteräumen, am so genannten "Front-Desk" und an weiteren geeigneten Orten sichtbare Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten ausgehängt und Informationsmaterial ausgelegt.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis 31.08.2006 zu berichten.
Begründung: Zwangsverheiratungen und damit in Zusammenhang stehende Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen Migrantinnen sind spätestens seit dem schrecklichen Mord an der Berlinerin Hatun S. vor einem Jahr Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte. Zu Recht wird auch von der Landesebene erwartet, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die bereits als schwere Nötigung strafbare Zwangsverheiratung zu verhindern und um Betroffenen wie Gefährdeten konkret zu helfen. Von Zwangverheiratung sind überwiegend Mädchen und junge Frauen betroffen. Auch auf männliche Jugendliche wird unzulässiger Druck ausgeübt. Für Mädchen und junge Frauen sind die Folgen von Zwangsheirat jedoch besonders gravierend, die besonders für sie erhebliche Beschränkungen ihrer Freiheit und ihres Bewegungsspielraumes bedeuten. Zwangsverheiratungen beruhen auf einem patriarchalen Familien- und Geschlechterverständnis, das es in unterschiedlichen religiösen und ethnischen Gruppen gibt, und welches insbesondere den Töchtern keine Selbstbestimmung zugesteht.
Durch Zwangsverheiratung wird nicht nur das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des Partners und der Eheschließung verletzt, sondern damit auch die Menschenwürde und die Grundrechte auf persönliche Frei-heit und körperliche Unversehrtheit. Zwangsheiraten wurden daher zu Recht auf der Folgekonferenz zur 4. UN-Weltfrauenkonferenz im Jahr 2000 in New York als Menschenrechtsverletzung anerkannt und verurteilt.
Daher ist es wichtig und notwendig, potentiell gefährdete junge MigrantInnen durch rechtzeitige Bera-tung und Information über ihre Rechten aufzuklären und sie zu schützen. Hierzu bietet der erste Termin bei der Ausländerbehörde, den junge MigrantInnen in der Regel allein wahrnehmen, eine geeignete Gelegenheit. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres muss die Aufenthaltserlaubnis verlängert bzw. gemäß § 35 Aufenthaltsgesetz eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Damit MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde bei diesem Termin Gefährdungen von Zwangsheirat erken-nen und betroffenen Jugendlichen helfen können, ist eine entsprechende Schulung des Personals unabdingbar. Die Aufklärung ist sinnvollerweise um gut sichtbare Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten und um schriftliches Informationsmaterial zu ergänzen.
Berlin, den 8. Februar 2006 Dr. Klotz, Ratzmann, Mutlu, Villbrandt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag kann nachfolgend heruntergeladen werden.




