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Al-Quds-Demonstration

04.11.2005: Dr: 15/12872

Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) vom 06. Oktober 2005 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Oktober 2005) und Antwort: Al-Quds-Demonstration

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Verfügt der Senat über Erkenntnisse zu geplanten Aktivitäten mit islamistischem Hintergrund zum diesjährigen Al-Quds-Tag (voraussichtlich Ende Oktober)?

Zu 1. Der "Al-Quds"-Tag, alljährlich am letzten Wochenende des Fastenmonats Ramadan begangen, fand in diesem Jahr am 29.10. statt. Für diesen Tag wurde am 17.10.2005 eine Demonstration in Form eines Schweigemarschs angemeldet. Dem Senat lagen keine Informationen über Aktivitäten mit islamistischem Hintergrund vor, die über den genannten Schweigemarsch hinausgehen würden.

2. Gibt es Erkenntnisse über Verbindungen der Organisatoren zu dem unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehenden Islamischen Zentrum Hamburg oder die ebenfalls unter Beobachtung stehende Hizbullah?

Zu 2. Die seit 1995 in Berlin stattfindende "Al-Quds"-Großdemonstration wird von schiitischen Extremisten organisiert und auch stark dominiert. Das vom Iran gesteuerte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) trat dabei bis 2004 regelmäßig als Mitorganisator auf. Angemeldet wurde die Kundgebung in den vergangenen Jahren durch schiitische Berliner Muslime, zumeist iranischer Herkunft. Angesichts der in den letzten Jahren im Aufzug mitgeführten "Hizb Allah"-Fahnen und Portraits des Generalsekretärs Hassan NASRALLAH ist offensichtlich, dass auch Anhänger der "Hizb Allah" in die Vorbereitung und Durchführung der Kundgebung involviert sind.

3. Hat sich die Rolle des Islamischen Zentrum Hamburg bei Vorbereitung und Durchführung des Al-Quds-Tages in Berlin in den letzten drei Jahren verändert?

Zu 3. Zur Rolle des IZH wird auf die Antwort zu 2. verwiesen.

4. Gibt es Erkenntnisse über Verbindungen der Organisatoren der Demonstration zu Berliner Moscheen, islamischen Vereinen oder Zentren? Wenn ja, um welche konkreten Organisationen handelt es sich hierbei und welche Berliner Institutionen sind an der Mobilisierung für den Al-Quds-Tag in den letzten Jahren beteiligt gewesen?

Zu 4. Der Anmelder der diesjährigen Demonstration ist dem Senat als Vorstandsmitglied des Berliner Vereins "Islamische Gemeinde der Iraner in Berlin-Brandenburg e. V." bekannt. Zwischen dem am 20.05.2003 gegründeten Verein und dem IZH bestehen enge Verbindungen, die bereits aus der Vereinssatzung hervorgehen.

5. Welche Organisationen aus anderen bundesdeutschen Städten haben für die Teilnahme an der Demonstration geworben und haben dafür organisierte Busfahrten nach Berlin angeboten?

Zu 5. Hierzu liegen dem Senat bislang keine Erkenntnisse vor.

6. Mit welchen gesellschaftlichen und politischen Schritten will der Senat den Al-Quds-Demonstrationen und ähnlich gelagerten islamistischen Aktivitäten mit antisemitischem und antiisraelischem Inhalt begegnen?

Zu 6. Der Senat fördert seit 2002 im Rahmen des Landesprogramms "Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" Projekte und Initiativen zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft. Teil dieses Programms sind Kommunalanalysen über demokratiegefährdende Phänomene wie Isla-mismus, Antisemitismus und Israelfeindlichkeit unter Migranten. Solche Kommunalanalysen wurden unter anderem für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte erstellt. Die Erkenntnisse aus diesen Kommunalanalysen fließen in die lokalen Aktionspläne der Bezirke ein. Im Rahmen des Landesprogramms werden auch in diesem Jahr mehrere Projekte unterstützt, die sich speziell mit Phänomenen des Antisemitismus innerhalb der Zuwanderungsbevölkerung beschäftigen. Darüber hinaus ist die "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR)" beauftragt, ihre Handlungsstrategien und Expertisen auf die politische Auseinandersetzung mit dem islamistischen Fundamentalismus und Antisemitismus in Migranten-Communities zu übertragen. Dieses Projekt findet in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg statt.

7. Inwieweit unterstützt der Senat zivilgesellschaftliche Gegenkräfte und Initiativen, insbesondere Berliner BürgerInnen mit nichtdeutscher Herkunft und muslimischem Hintergrund?

Zu 7. Der Senat unterstützt weiterhin die zivilgesellschaftliche Mobilisierung und Aufklärung gegen islamistische bzw. antisemitische Aktivitäten. Initiativen von Migrantinnen und Migranten haben in diesem Zusammen-hang eine besondere Bedeutung und können im Einzelfall Förderungen erhalten. Aus dem Etat des Beauftragten des Senats für Integration und Migration werden solche Projekte unterstützt. Damit werden Partizipationsmöglichkeiten eröffnet und wird demokratieorientiertes Handeln gefördert. Darüber hinaus arbeitet der Senat auf fachlicher Ebene eng mit den etablierten Migrantenvereinen zusammen.

8. Kennt der Berliner Senat die von der Integrationsbeauftragten des Bundes herausgegebene Studie zum internationalen Al-Quds-Tag?

Zu 8. Die Studie der Integrationsbeauftragten des Bundes zum internationalen "Al-Quds"-Tag ist dem Berliner Senat bekannt.

9. Sieht der Senat infolge des antisemitischen Charakters des Al-Quds-Tages die jährlich in Berlin stattfindende Demonstration auch als ein politisches Problem oder nur als einen versammlungsrechtlichen Vorgang?

Zu 9. Die alljährliche "Al-Quds"-Demonstration stellt eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes dar. Der Senat verkennt jedoch nicht ihre politische Bri-sanz. Diese rechtfertigt aber kein Verbot der Veranstaltung. Verboten werden könnten sie nur, wenn die entsprechenden Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz vorlägen, d. h. "wenn nach den zurzeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist". Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Meinungsäußerungen erst dann der Fall, wenn die Grenze der Strafbarkeit überschritten wird. Bislang fehlen jeweils derartige Erkenntnisse. Die antijüdischen und antiisraelischen Hetzparolen der großen Mehrheit der Demonstranten hielten sich in den vergangenen Jahren stets knapp unterhalb der Grenze der Strafbarkeit. Im vergangenen Jahr 2004 gab es keine einzige Strafanzeige.

Der Senat beobachtete die Demonstration jedoch sehr genau. Vor der Veranstaltung erteilte die Versammlungsbehörde Auflagen, um sicherzustellen, dass insbesondere die Meinungsäußerungen der Demonstranten unterhalb der strafrechtlich relevanten Grenze bleiben. Zu diesem Zweck wurde unter anderem die Auflage erteilt, Transparente und Schilder mit Aufschriften in arabischer Sprache vor ihrer Verwendung der Polizei zur Prüfung auf strafrechtliche Inhalte vorzulegen. Vor Ort setzte die Polizei Dolmetscher und Juristen ein, um etwaige Parolen und Plakate in arabischer Schrift unmittelbar auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüfen und gegebenenfalls sofort einschreiten zu können.

Berlin, den 04. November 2005 Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Novemb. 2005)

Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Zugehörige Dateien:
ka15-12872.pdfDownload (120 kb)
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