Übergriffe und Gewalttaten mit rechtsradikalem Hintergrund in Berlin
05.12.2005: Dr: 15/12927
Übergriffe und Gewalttaten mit rechtsradikalem Hintergrund in Berlin
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie erklärt sich der Senat die Häufung rechts-radikaler Übergriffe und Gewalttaten, sowie Schmierereien mit rechtsradikalem Hintergrund in den vergangenen Monaten?
Zu 1.: In Berlin waren im Zeitraum 01.11.2004 bis 31.10.2005 insgesamt 45 rechtsextremistische Gewaltstraftaten zu verzeichnen.
15 der 45 rechtsextremistischen Taten entfallen auf die Wahlkampfmonate August und September 2005. Schmierereien werden statistisch nicht explizit als solche erfasst, sondern fließen in den Bereich der politisch motivierten Kriminalität (ohne Gewaltdelikte) ein. Hier ist im August 2005 mit 149 Taten ebenfalls ein überdurchschnittlicher Anfall zu verzeichnen, der offenbar auch durch Handlungen im Zusammenhang mit dem Wahlkampf zu begründen ist (Beschmieren von Wahlplakaten u.ä.).
Nach den Wahlen ist in beiden Bereichen ein Rückgang der Handlungen festzustellen.
2. Wie viele Übergriffe und Gewalttaten mit rechts-radikalem Hintergrund haben sich in den vergangenen 12 Monaten in Berlin ereignet? (sortiert nach Bezirk, Delikt, Alter der ermittelten Täter und Art der Verletzungen)
Zu 2.: Im Zeitraum von 01.11.2004 und dem 31.10.2005 waren im hiesigen Zuständigkeitsbereich insgesamt 45 Gewaltdelikte1 zu verzeichnen. Diese gliedern sich wie folgt auf: (Tabelle siehe im Anhang)
3. In wie vielen dieser Fälle hat es eine Verhaftung bzw. eine Vernehmung, mit jeweils welchem strafrechtlichen Ergebnis gegeben?
Zu 3.: Über die Anzahl der Festnahmen und durchgeführten Vernehmungen werden bei der Polizei keine statistischen Erhebungen vorgenommen.
Bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist im Jahr 2004 und bisher im Jahr 2005 keine Haftsache mit dem einschlägigen statistischen Merkmal "AN" (Straftaten mit anti-semitischem und neonazistischem Bezug) eingegangen, die einen "Übergriff" bzw. eine "Gewalttat" zum Gegenstand haben.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2004 hat die Zahl der Verfahren wegen Körperverletzungsdelikten (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch) jährlich zwischen ein (2004) und fünfzehn (2002) geschwankt. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2005 waren es bislang drei Verfahren. Aktuelles Zahlenmaterial liegt nicht vor.
4. Mit welchen Konzepten und Maßnahmen will der Senat Übergriffen und Gewalttaten mit rechtsradikalem Hintergrund begegnen und eine Gefahr für Leib- und Leben verhindern?
Zu 4.: Zur Bekämpfung des Rechtsextremismus wurde mit Senatsbeschluss vom 12. September 2000 ein 10-Punkte-Programm gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus verabschiedet. Die Inhalte des Beschlusses werden von der Polizei konsequent umgesetzt.
Im Bereich der Polizei existiert seit Jahren ein Antigewalt-Projekt, das im Rahmen eines Trainings gezielt die Vermeidung von Gewalt bzw. Entschärfung von gewaltgeladenen Situationen vermittelt.
Im Juni 2005 wurde unter Federführung des Landeskriminalamtes die Arbeitsgruppe "Weiche" gebildet. In dieser Arbeitsgruppe werden in Kooperation mit den örtlichen Direktionen, weiteren Dienststellen der Po-lizei sowie der Senatsverwaltung für Inneres Möglichkeiten zur Optimierung der Prävention im Phänomenbereich Rechtsextremismus erarbeitet und unter Einbezie-hung bestehender Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen.
Die Bekämpfung von rechtsextremistischen Einstellungen und rechtsextremistischen Gewalttaten setzt - neben den polizeilichen Maßnahmen - vorrangig auf die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Mit dem Berliner Aktionsprogramm "! - respectABel" wird das Ziel verfolgt, junge Menschen in ihrem Umfeld zu ermuntern und zu bestärken, sich aktiv für Toleranz im Umgang miteinander und gegenüber anderen Menschen einzusetzen. Im Doppelhaushalt 2004/ 2005 wurden dafür jeweils Mittel in Höhe von 169.870,- € eingesetzt. Das Programm fördert Projekte von lokalen Initiativen sowie freien und öffentlichen Trägern der Jugendarbeit, Schulen, Kirchengemeinden und Bürgerinitiativen bis zu einer Höhe von jeweils 5000,- €. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 136 Projektanträge gestellt (das entspricht auch dem Antragsvolumen aus dem Jahr 2004), von denen 39 Projekte bewilligt wurden.
5. Wie stellt sich die Lage an den Schulen dar und wie viele rechtsradikale Übergriffe und/ oder Gewalttaten wurden an den Schulen, mit jeweils welchen Konsequenzen gemeldet?
Zu 5.: Im vergangenen Schuljahr 2004/05 wurden 62 extremistisch motivierte Vorfälle - die meisten davon rechtsextremistisch motiviert - gemeldet, wobei "rechts-radikale Übergriffe" und "Gewalttaten" die Ausnahme waren. Bei 75% dieser gemeldeten Fälle handelte es sich um Propagandadelikte, konkret z. B. um Hakenkreuzschmierereien oder Äußerungen wie "Heil Hitler", die in der Mehrheit von Schülern gemacht wurden. Seitens der Schule wurde darauf mit pädagogischen Maßnahmen (z.B. Schüler- und Elterngespräche, Thematisierung in der Klasse, Verweise) reagiert. In den Fällen, die dies erforderten, wurde Anzeige bei der Polizei erstattet. Bei Vorfällen, die von anonymen, vermutlich schulfremden Tätern verübt wurden, wurde grundsätzlich die Polizei eingeschaltet.
Bei 15 Vorfällen (25%) kam es nicht nur zu verfassungsfeindlichen Äußerungen, sondern zusätzlich zu Bedrohungen oder zu Körperverletzungen. Zur Klärung und Aufarbeitung bei diesen Fällen wurde zusätzlich der/die regional zuständige Schulpsychologe/in für Gewaltprävention und Krisenintervention einbezogen.
6. Mit welchen Maßnahmen will der Senat zukünftig Schulen sowie Schülerinnen und Schüler vor rechter Propaganda schützen?
Zu 6.: Die Schulen werden bei aktuell erkennbaren Gefährdungen (wie z.B. bei der Verteilaktion von CDs rechtsextremistischen Inhalts im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen) durch das Landeskriminalamt umgehend informiert und erhalten Unterstützungsangebote - auch in Zusammenarbeit mit den regionalen Polizeidienststellen sowie mit dem Landesamt für Verfassungsschutz - z.B. in Form von Fortbildungen oder von Beratung durch die Polizei.
Darüber hinaus wird im Unterricht in den einschlägigen Unterrichtsfächern über die subtile (weil häufig unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegende) Form der rechtsextremistischen Propaganda gesprochen und auf die damit einhergehenden Gefahren altersangemessen aufmerksam gemacht.
7. Welchen Raum bietet und sollten Schulen für diesbezügliche politische Diskussionen bieten und in welcher Art und Weise werden Lehrerinnen und Lehrer für den Umgang mit rechter Propaganda und den damit zusammenhängenden Probleme aus- und fortgebildet?
Zu 7.: Grundsätzlich ist es notwendig, das Unrechtsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Dies kann nur gelingen, wenn rechtliche Konsequenzen sehr präzise umschrieben sind und eine Verharmlosung ("just for fun") nicht zulassen. Dies setzt eine kluge und vernünftige pädagogische Begleitung durch die Lehrkräfte ausdrücklich voraus. Diesen stehen mit den Stand-punktpädagogen in jedem Bezirk speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer zur Beratung und Fortbildung zur Verfügung.
Darüber hinaus ist die Kultusministerkonferenz der Länder übereingekommen, in dieser Frage eng und über die Ländergrenzen hinweg zusammen zu arbeiten und ein einheitliches Präventionsprogramm für Unterricht und Schule zu starten. Dazu wird eine Konzeption zur Informations- und Aufklärungskampagne über neue Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus entstanden ist und zurzeit als Entwurf vorliegt, als ein Präventionsprojekt den weiterführenden Berliner Schulen angeboten und zur Teilnahme aufgefordert werden.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 6.
Berlin, den 05. Dezember 2005 Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezemb. 2005)
Die Kleine Anfrage können Sie nebst Tabellen nachfolgend herunterladen.




