Studie ”Demokratiegefährdende Phänomene im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg”
30.10.2003: DR. 15/11070
1. Ist dem Senat die Studie ”Demokratiegefährdende Phänomene im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg” be-kannt?
Zu 1.: Ja.
2. Wie bewertet der Senat die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg vom 09.09.2003 mit der Überschrift: Stellungnahme zum Einsatz der Studie ”Demokratiegefährdende Phänomene im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg”?
3. Ist der Senat tatsächlich der Auffassung, dass die Studie, die im Auftrag der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erstellt worden ist, nicht im Unterricht behandelt werden darf und wenn ja, wie wird dieses begründet?
4. Wie bewertet der Senat die Argumentation des Bearbeiters: ”Die vorliegende Studie ”Demokratiegefähr-dende Phänomene” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg lässt jedoch diese Ausgewogenheit aufgrund der fehlenden Betrachtung des Linksextremismus vermissen”?
5. Ist der Senat mit mir der Meinung, dass die Auseinandersetzungen mit der besagten Studie, gemäß § 1 des Berliner Schulgesetzes, im Grunde zur Aufgabe der Berliner Schulen gehört?
6. Wie will der Senat dem Interesse von einzelnen Schulen und Lehrkräften, die diese Studie zum Gegenstand des Unterrichts machen möchten begegnen?
Zu 2. - 6.: Die BVV und das Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg haben im Jahr 2001 beschlossen, eine Kommunalstudie zum Thema: ”Demokratiegefährdende Phänomene” in Friedrichshain/Kreuzberg” erstellen zu lassen. Ziel der Studie war die Erstellung einer konkreten Lageanalyse zum Themenfeld in der Aktion von demokratiegefährdenden Phänomenen bzw. Rechtsextremismus und Demokratie. Diese Studie liegt seit Mai dieses Jahres vor und soll im Bezirk mit unterschiedlichen Adressaten-kreisen diskutiert werden. Das Bezirksamt Friedrichshain/Kreuzberg ist an den Leiter der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport herangetreten mit der Bitte, im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung den Schulleiterinnen und Schulleitern der Hauptschulen diese Studie vorstellen zu können. Ziel war, mit den Schulleiterinnen und Schulleitern über die Ergebnisse und über die Handlungsempfehlung zu diskutieren. Dieser Bitte wird die Senatsverwaltung für Bildung, Ju-gend und Sport gern nachkommen. Einen Einsatz als Unterrichtsmaterial haben weder die Verfasser der Studie noch die Mitglieder des Bezirksamtes Friedrichshain/ Kreuzberg in Betracht gezogen. Insofern beruht die Ablehnung des Dienststellenleiters der Außenstelle Friedrichshain der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport auf einem Missverständnis.
Berlin, den 02. Dezember 2003
Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport




