Abschiebung gemäß der §§46 und 47 Ausländergesetz
08.04.2003: Dr. 15/10568
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Personen ausländischer Herkunft, aufgegliedert nach Geschlecht und Herkunftsland wurden aufgrund der Vorschriften des Ausländergesetzes a) § 46 AuslG b) § 47 AuslG? in den Jahren 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002 ausgewiesen?
2. Wie viele dieser Personen wurden tatsächlich abgeschoben und wie viele sind freiwillig ausgereist?
3. Wie viele dieser Straftäter sind in Deutschland geboren und aufgewachsen?
4. Wie viele dieser Personen lebten aufgrund einer Eheschließung mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen oder einem/einer sich hier legal aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen zusammen und hatten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland?
5. Inwiefern wurde der besondere Ausweisungsschutz des § 48 AuslG bei der Entscheidung, über eine Ausweisung und Abschiebung berücksichtigt und welche Rolle spielte dabei der Familienstatus und der Schutz der Familie?
6. Hält der Senat es weiterhin für sinnvoll, junge Menschen, die in dritter oder sogar vierter Generation hier leben, wegen hier begangener Straftaten nach Verbüßung ihrer Strafe in das ihnen unbekannte Land ihrer Vorfahren, dessen Sprache sie in der Regel nur unvollkommen beherrschen und in der sie Analphabeten sind, abzuschieben?
7. Hält der Senat es weiter für sinnvoll, Familienväter nach Verbüßung ihrer Strafe abzuschieben, mit dem Ergebnis, dass Familien getrennt, Ehefrauen zwangsläufig zu alleinerziehenden Müttern werden und wie ist das mit Artikel 6 GG zu vereinbaren?
8. Waren in dem genannten Zeitraum auch Familienmütter nach Verbüßung ihrer Haft von Ausweisungs- und Abschiebemaßnahmen betroffen und falls ja, wer betreute und betreut ihre Kinder? 9. Wie viele der in Frage 6., 7. und 8. aufgeführten Personen haben nach ihrer Abschiebung einen Antrag auf Befristung der Wirkung der Abschiebung gestellt und wie viele Anträge wurden a) abgelehnt, b) mit welchen Fristen beschieden?
Die vollständige Anfrage und die dazugehörigen Antworten können Sie nachfolgend als PDF herunterladen!




