Regelanfrage bei Einbürgerungen
30.06.2003: Dr. 15/10775
Ich frage den Senat:
1. Bei welchen Einbürgerungsvorgängen erfordern bundesgesetzliche Vorgaben eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz?
2. Gibt es im Rahmen des Terrorismusbekämpfungs-gesetzes, des Staatsangehörigkeitsgesetzes und/oder des Ausländergesetzes eine Liste von Ländern, bei denen Regelanfragen beim Verfassungsschutz zwingend vorge-schrieben sind?
3. Entspricht das Mittel der Regelanfrage der üblichen Verwaltungspraxis der einzelnen Bundesländer und ist dem Senat bekannt, in welchen weiteren Bundesländern mit derartigen Herkunftsländer-Listen gearbeitet wird?
4. Nach welchen konkreten bundesgesetzlichen Vorgaben und Kriterien wurde die Liste der Herkunftsländer, bei denen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorzunehmen ist, für die Berliner Verwaltungspraxis (Rundschreiben R C 1 - 0206/3120 bzw. IV C 0206/3120) erstellt und wie wurden die jeweiligen Länder ausgewählt?
5. Nach welchen Kriterien wurde in diesem Zu-sammenhang entschieden, die Türkei in die Liste aufzu-nehmen?
6. Sind dem Senat belegbare Fälle bekannt, bei denen, verursacht durch Menschen aus der Türkei, eine un-mittelbare Gefahr für die bundesrepublikanische Gesel-lschaft und die Verfassung ausging?
7. Wann beabsichtigt der Senat, die besagte Liste zu "evaluieren", und gedenkt der Senat in diesem Zu-sammenhang - wenn er denn nicht auf die gesamte Liste verzichten will -, zumindest einzelne Länder heraus-zunehmen? a) wenn ja, welche Länder wären das, b) wenn nein, warum nicht?
8. Ist es noch zeitgemäß, Menschen, die seit Jahrzehnten in Berlin leben und arbeiten, allerdings aus bestimmten Herkunftsländern stammen, einem generellen Terrorismusverdacht auszusetzen?
9. Wie bewertet der Senat den Einfluss der Regel-anfrage auf die Entwicklung der Einbürgerungszahlen und kann die Regelanfrage nicht auch als ein Einbürge-rungshindernis betrachtet werden, das abgeschafft gehört?
10. Wie bewertet der Senat die Thematik der Regel-anfrage insgesamt?
Die vollständige Anfrage und die dazugehörigen Antworten können Sie nachfolgend als PDF herunterladen!




