WillkommenHosgeldinizWelcomeBienvenue LinksNewsletter-AboMeine TermineSitemapSucheRSS-Feed einbindenImpressum
Presse
Themen
Dokumente
Persönliches
English
Türkçe
Kontakt
Startseite

Zuwanderungsgesetz jetzt - Einwanderung, Integration und Flüchtlingsschutz reformieren!

06.03.2002: Dr.15/0252

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, I. Dem Zuwanderungsgesetz im Bundesrat nur dann zuzustim- men, wenn der humanitäre und moderne Charakter des Gesetzes gewahrt bleibt. Hierfür sind nachfolgende Bestandteile in einem Zuwanderungsgesetz unabdingbar: 1. Die Steuerung und Öffnung von Zuwanderung als Zielbe- stimmung des Zuwanderungsgesetzes. Die Zuwanderungs- begrenzung darf nicht zum bestimmenden Ziel des Gesetzes werden. 2. Die Steuerung der Zuwanderung von Arbeitskräften nach einem Punktesystem entsprechend den Vorschlägen der Zuwanderungskommission. 3. Die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifi- scher Verfolgung als Grund zur Aufenthaltsberechtigung zumindest durch Bezugnahme auf die Genfer Flüchtlings- konvention. 4. Der Verzicht auf weitere, durch Verschärfung des Asylbewer- berleistungsgesetzes hervorgerufene Einschnitte in das Ver- sorgungssystem von Asylbewerbern. 5. Die Einrichtung einer Härtefallkommission zur Regelung von Einzelfällen. 6. Die gerechte und faire Verteilung der Kosten für die Integra- tion auf Bund und Länder. II. Anträgen der Bundesländer mit CDU/CSU-Regierungsbeteili- gung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zuzustim- men.

Begründung: Mit dem im Herbst 2001 vorgelegte Zuwanderungsgesetz (Bundestagsdrucksache 14/7387) soll versucht werden, die Bundesrepublik Deutschland für Einwanderung zu öffnen, die Integration verbindlich zu regeln und einen humanitären Flücht- lingsschutz zu gewährleisten. Für die Erreichung dieses Ziels sind besonders bedeutsam,- das Punktesystem zur Steuerung der Zuwanderung von Arbeitskräften- die Anerkennung nichtstaatlicher/geschlechtsspezifischer Verfolgung im Einklang mit der GFK- die Einrichtung einer Härtefallkommission Dabei hat der letzte Entwurf auch zahlreiche Forderungen der CDU/CSU aufgegriffen. Dieses letzte Kompromissangebot darf keinesfalls im Vermittlungsausschuss durch die CDU/CSU regierten Länder weiter verwässert und verschlechtert werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll am 22. März im Bundesrat entscheiden werden. Die erforderliche Mehrheit im Bundesrat kann nur erreicht werden, wenn sowohl die rot-grün regierten Länder als auch die von der PDS mitregierten Länder dem Zuwanderungsgesetz zustimmen. Kanzlerkandidat Stoiber und die CDU/CSU sind offensichtlich nicht bereit, auf das Thema "Zuwanderung" im Wahlkampf zu verzichten. Sie wollen das Reformgesetz in das Gegenteil verkehren oder ganz blockieren. Für ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz, das in allen Punkten ein Rückfall in eine restriktive Abschottungspolitik und weder europatauglich noch mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar ist, darf es vom Berliner Senat keine Zustimmung geben. Das Zuwanderungsgesetz ermöglicht und steuert die Zuwanderung, gewährt humanitären Schutz und regelt den Aufenthalt und die Integration von EU- und Nicht-EUBürgernInnen. Die Absicht der CDU/CSU, dem Gesetz das Ziel der Zuwanderungsbegrenzung voranzustellen, verkehrt den modernen Ansatz des Geset- zes in sein Gegenteil. Die zahlreichen im Gesetz vorgesehenen Ermessensentscheidungen würden im Lichte dieser Zielbestimmung ausgelegt werden müssen und erhebliche Restriktionen zur Folge haben. Das Auswahlverfahren nach einem Punktesystem ist Kernforderung aus der Süssmuth-Kommission, die sowohl vom DGB als auch den Arbeitgebern unterstützt wird. Die Bewerber müssen über eine Berufsausbildung verfügen und nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Zusätzliche Kriterien sind: Alter, Qualifikation, Sprachkenntnisse, Beziehungen zu Deutschland, Herkunftsland. Die Forderung der Union, dieses Auswahlverfahren zu streichen und nur hochqualifizierten Fachkräften ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, geht völlig an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes vorbei. Opfer von geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung wurden bisher lediglich geduldet. Mit dem Zuwanderungsgesetz erhalten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis und damit Zugang zum Arbeitsmarkt.Wenn die Voraussetzung für die Anerkennung nach drei Jahren weiter vorliegt, kann ein Daueraufenthaltsrecht gewährt werden. Das Zuwanderungsgesetz setzt mit dieser Regelung die Genfer Flüchtlingskonvention voll um. Die von der CDU/CSU geforderte Streichung isoliert Deutschland in Europa, sie ist abzulehnen. Die restriktiven Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes werden schon in der jetzigen Fassung von allen Flüchtlingsgruppen, Menschenrechtsorganisationen und Kirchen abgelehnt. Die von der EU-Kommission empfohlenen sozialen Mindestnormen für Flüchtlinge werden in Deutschland schon jetzt nicht erfüllt. Weitere Verschärfungen sind nicht hinnehmbar. Berlin, den 6. März 2002 Dr. Klotz Wieland Mutlu Ratzmann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Zugehörige Dateien:
d150252.pdfDownload (142 kb)
Späte Einsicht ist auch gut – KMK stoppt Schultrojaner, wir gratulieren!
07.05.2012 | (Presse) [mehr]
Neue Regelung, viel Kritik: Ganztagsbetreuung für Fünft- und Sechstklässler
10.04.2012 | Tagesspiegel (Presse) [mehr]
Putzplan aus den 90ern
26.03.2012 | Tagesspiegel (Presse) [mehr]


Banner: atom
Banner: klima
Banner: mitglied-werden
Zum SeitenbeginnDruckversion für die SeiteSeite versenden