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Einbürgerungsgesetz - Analphabeten bleiben außen vor

Mit Erschrecken nimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis, dass Analphabeten grundsätzlich nicht eingebürgert werden können. Das ergab eine Anfrage an Klaus Böger, Senator für Schule, Jugend und Sport. Demnach sollen Analphabeten, die sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben zuvor lesen und schreiben lernen (Die Anfrage plus Antwort faxen wir Ihnen auf Wunsch gerne zu).

Wir fordern die Senatsverwaltung auf von dieser Diskriminierung Abstand zu nehmen und sich diesem Thema mit mehr Sorgfalt anzunehmen. Es kann nicht sein, dass Menschen, die aus den verschiedensten Gründen weder lesen noch schreiben können, nicht nur gesellschaftlich, sondern auch noch institutionell diskriminiert werden. Die Senatsverwaltung ist in der Pflicht Verfahren und Wege zu finden, um auch die Sprachkenntnisse von Einbürgerungsbewerbern, die weder lesen noch schreiben können, zu prüfen. Außerdem muss die Senatsverwaltung zusätzliche Angebote zur Alphabetisierung der Betroffenen schaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Senat von Berlin zudem auf, im Bundesrat und beim Bundesinnenministerium initiativ zu werden um dieser Diskriminierung ein Ende zu setzen.

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