Rede zum "Kopftuchgesetz"
Sehr geehrter Herr Präsident, meinde Damne und Herren,
Über das "Kopftuchverbot" ist in der Öffentlichkeit und in den Parteien lange und kontrovers diskutiert worden. Das ist auch richtig so, weil sich in dieser Angelegenheit Schnellschüsse nicht angebracht sind.
Die "Kopftuchdebatte" hat viele Emotionen aufgewühlt, weil sie in Teilen auch eine Stellvertreterdebatte war für Debatten, die in der Zuwanderungsgesellschaft Bundesrepublik längst hätten geführt werden müssen.
Erschwert wurde die Debatte durch mangelnde Differenzierung zwischen Islam und Islamismus Im Zentrum steht die Frage, wie die Neutralität des Staates, die Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung und die interkulturelle Integration am besten in Übereinstimmung zu bringen sind.
Unsere Fraktion ist der Meinung, dass auch in Berlin eine Regelung erforderlich ist. Die religiöse Neutralität des Staates ist gerade in unserer Stadt, mit über 100 unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften eine Voraussetzung für ein freies, gerechtes und friedliches Zusammenleben .
Die CDU-regierten Bundesländer glauben dagegen offenbar, das Bundesverfassungs-gericht austricksen zu können. Sie suggerieren, es entspräche dem Verfassungsgerichtsurteil, wenn ihre Gesetze nur diejenigen Kleidungsstücke betreffen, die im Zusammenhang mit dem Islam stehen. Das Verfassungsgericht hat den Ländern aber deutlich auf den Weg gegeben: Entweder ihr lasst wie bisher alle zu, oder ihr schafft Gesetze, die alle reglementieren
Meine Damen und Herren von der CDU, manche in ihren Reihen träumen scheinbar weiter ihren Traum von einem exklusiven Christenclub Deutschland, in dem der Muselman zwar als Bedienung geduldet wird, aber nie als Gleicher dazugehören soll. Es geht nicht um eine Hervorkehrung christlicher Traditionen, auf denen unser öffentliches Schulsystem angeblich beruht. Entscheidend ist vielmehr, dass religiöse Symbole und religiös-ideologische Propaganda in der staatlichen Schule grundsätzlich nichts zu suchen haben, weder eine sich islamisch noch sonst wie gebende. Wir sollten uns von keiner Seite einen Kampf der Kulturen oder die Vorherrschaft einer Religion herbeireden lassen.
Die Basis für unser Zusammenleben ist das Grundgesetz. Das kennt keine Staatskirche und ist in gleicher Weise offen für alle Religionen und Weltanschauungen.
Meine Damen und Herren, die Befürchtung, ein Kopftuchverbot könne sich ungewollt als Wasser auf islamistische Mühlen erweisen, teile ich nicht. Dem Argument, ein Kopftuchverbot könne von Islamisten propagandistisch ausgeschlachtet werden, kann begegnet werden. Eine solche Propaganda wird nicht greifen, wenn klar ist, dass es nicht um ein Gesetz gegen Muslime geht, sondern um ein Gesetz zur Sicherstellung der staatlichen Neutralität. Diese Neutralität ist gerade der Garant für die Religionsfreiheit aller.
Ernst zu nehmen ist auch der Einwand, ein Kopftuchverbot beschränke muslimische Frauen, da nur sie dagegen verstoßen könnten. Auch um diesem Einwand zu begegnen, ist es wichtig, dass wir eben nicht eine reine Lex Kopftuch beschließen, sondern ein Gesetz, dass alle Religionen gleichbehandelt. Wichtig ist aber auch, dass wir weitere Schritte unternehmen, um muslimische Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund aktiv unterstützen. Der Ansatz der beiden heute zur Debatte stehenden Anträge ist daher völlig richtig: Staatliche Neutralität, Nicht-Diskriminierung, Frauen- und Integrationsförderung gehören zusammen.
Wir freuen uns, das der Entwurf für das Neutralitätsgesetz in seiner grundsätzlichen Richtung den Forderungen unserer Fraktion entspricht, die wir schon vor einem Jahr aufgestellt haben:
· Gesetzliche Sicherstellung eines religiös neutralen Auftretens von LehrerInnen und ErzieherInnen im staatlichen Dienst
· entsprechende Regelung für RichterInnen, StaatsanwältInnen und PolizistInnen als BeamtInnen, die den BürgerInnen in Kernbereichen hoheitlicher Tätigkeit gegenübertreten
· konsequente Gleichbehandlung aller äußerlich sichtbaren Symbole mit religiösem oder weltanschaulichen Bezug
· Kein Kopftuchverbot für Schülerinnen und keine Stimmungsmache gegen Musliminnen und Muslime
Meine Damen und Herren, soweit grüne Vorstellungen sich in den Entwürfen wiederfinden, werden wir sie unterstützen.
Die Formulierung im Detail werden wir in den Ausschüssen aber noch einmal sehr genau diskutieren müssen. Ein paar Fragen haben wir schon noch:
1. Warum sind z.B. für den Kinderbetreuungsbereich andere, und zwar weniger strikte Regelungen vorgesehen, als für den schulischen Bereich? Wären nicht kleine Kinder mindestens in der gleichen Weise vor problematischen Einflussnahmen zu schützen wie Schülerinnen und Schüler?
2. Ist es tatsächlich notwendig, und überhaupt zulässig, mit der Regelung auch diejenigen VerwaltungsmitarbeiterInnen zu erfassen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger gar nicht direkt in Kontakt kommen?
3. Stellt die konkrete Gesetzesformulierung tatsächlich sicher, dass im Ergebnis nicht doch wieder eine reine "Lex Kopftuch" herauskommt?
Diese Fragen sind aus unserer Sicht noch zu klären, aber ich halte sie auch für klärbar. Das Ergebnis muss eine eindeutige und nachvollziehbare Regelung sein. Es muss klar sein, dass sie keine Hintertüren offen lässt für eine Bevorzugung bestimmter Glaubensbekundungen gegenüber anderen.
Klarheit tut auch Not, damit sich zukünftig nicht fortwährend Gerichte sich dieser Sache annehmen müssen!




