Gammelfleischskandal und kein Ende
31.01.2007: Dr. 16/10177
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Dönerproduktionsbetriebe gibt es in Berlin?
Zu 1.: In Berlin gibt es lt. Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) derzeit 24 zugelassene bzw. registrierte Dönerproduktionsbetriebe.
2. Ist dem Senat bekannt, welche Mengen Döner durchschnittlich am Tag in Berlin produziert werden?
Zu 2.: Nach Angaben der Bezirksämter von Berlin, Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, werden täglich durchschnittlich 42 t Döner produziert.
3. Ist dem Senat bekannt, wie viele verschiedene Dönersorten existieren?
Zu 3.: Nach Auskunft des Instituts für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) existieren 3 Döner Kebap Sorten: 1. Döner Kebap 2. Chicken/Geflügel Döner Kebap 3. Blattdöner/Yaprak Döner 4. Nach welchen behördlichen Richtlinien/Kriterien werden diese verschiedenen Sorten von Döner produziert, und wie wird die Einhaltung dieser Richtlinien/ Kriterien überprüft?
Zu 4.: Die Produktion von Döner Kebap muss unter Einhaltung folgender Vorschriften erfolgen:
1. Verordnung (EG) 178/2002 vom 21.01.2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit und dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) vom 26. April 2006 sowie Folgeverordnungen
2. Verordnung (EG) 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
3. Verordnung (EG) 853/2004 vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
4. Verordnung (EG) 2073/2005 vom 15.11.2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
Im BBGes/ILAT wird anhand der sensorischen, mikrobiologischen, präparativ-gravimetrischen, chemischen, rückstandsanalytischen, immunologischen, molekularbio-logischen und histologischen Untersuchungen festgestellt, ob die Produkte den Anforderungen der o.g. Vorschriften entsprechen.
Die behördliche Kontrolle vor Ort erfolgt anhand der Verordnung (EG) 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie den Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz und der Verordnung (EG) 854/2004 vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften über die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
5. Wie oft und in welchen Zeiträumen findet eine Überprüfung statt, und in welcher Weise wird dabei die Beschaffenheit und Eignung des eingesetzten Fleisches geprüft?
Zu 5.: Die Kontrollfrequenzen der Betriebe sind risikoorientiert unter Beachtung u.a. folgender Kriterien:- Größe des Betriebs (Großhandel/Einzelhandel) - Eigenkontrollsystem des Betriebs - Art und Anzahl der bisherigen Verstöße im Hygienebereich. Die Überprüfung erfolgt mindestens 4x im Jahr, häu-fig aber in kürzeren Zeitabständen. Bei den Überprüfungen werden die Lieferpapiere, die Produktionshygiene und die Eigenkontrollunterlagen überprüft. Ggf. werden auch Proben entnommen und untersucht.
6. Finden auch unangemeldete Überprüfungen statt? Wenn nein, warum nicht?
Zu 6.: In Berlin werden die Betriebsprüfungen grundsätzlich unangemeldet durchgeführt.
7. Welche konkreten Normen gelten für die Dönerproduktion, und wo sind diese festgehalten?
Zu 7.: Die konkreten Normen bezüglich der Zusammensetzung sind in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches, Ziffer 2.511.7, festgelegt.
Danach besteht das Ausgangsmaterial für Döner Kebap aus grob entsehntem Schaffleisch und/oder grob entsehntem Rindfleisch. Ein mitverarbeiteter Hackfleischanteil aus grob entsehntem Rindfleisch und/oder grob entsehntem Schaffleisch beträgt höchstens 60 %. Außer Salz und Gewürzen sowie ggf. Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält Döner Kebap keine weiteren Zutaten. Die mikrobiologischen Kriterien sind in der Verordnung (EG) 2073/2005 festgelegt.
8. Wie oft und wie viele Dönerproduktionsbetriebe wurden in den vergangenen 12 Monaten durch die zuständigen Behörden und Lebensmittelkontrolleure aufgesucht und untersucht?
Zu 8.: In den vergangenen 12 Monaten wurden alle Dönerproduktionsbetriebe zumindest 4 x durch die zuständigen Behörden und Lebensmittelkontrolleure aufgesucht und untersucht.
Auf die Antwort zur Frage 5 wird hingewiesen.
9. Bei wie vielen der untersuchten Betriebe wurde in den vergangenen 12 Monaten tatsächlich verdorbenes bzw. für die Verarbeitung und den Verzehr ungeeignetes Fleisch gefunden, und um welche Mengen Fleisch handelte es sich dabei jeweils?
10. Unterscheiden sich die eventuellen Funde von nicht für die Verarbeitung und den Verzehr geeignetem Fleisch bei der Dönerproduktion signifikant von Funden in anderen Bereichen und Branchen der Fleischverarbeitungsunternehmen?
Zu 9. und 10.: Die Daten werden bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nicht gesammelt. Eine Aussage zu diesen Fragen ist daher nicht möglich.
11. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen den jüngsten Gammelfleischfunden und der Dönerproduktion?
Zu 11.: Die Behörden ermitteln, in welche Betriebe in diesem Zusammenhang Fleisch geliefert wurde und überprüfen diese. Ein Unterschied zwischen Dönerproduzenten und anderen fleischverarbeitenden Betrieben besteht dabei nicht.
12. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass bei Gammelfleischfunden diverser Fleischproduzenten und -lieferanten stets eine Diskussion um die Dönerproduktion - auch von behördlicher und amtlicher Seite - geführt wird?
Zu 12.: Von behördlicher und amtlicher Seite wird keine Diskussion um die Dönerproduktion geführt. Auf die Berichterstattung in den Medien hat die Senatsverwaltung keinen Einfluss.
13. Trifft es zu, dass laut Medienberichten am 20.12. 2006 bei einem Berliner Dönerproduktionsbetrieb fünf Tonnen nicht für den Verzehr geeignetes Dönerfleisch entdeckt und beschlagnahmt wurden?
Zu 13.: Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde hatte das mutmaßlich nicht für den Verzehr geeignete Dönerfleisch im Rahmen des von ihr wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits vor der am 20. Dezember 2006 erfolgten Durchsuchung des Dönerproduktionsbetriebs sichergestellt. Erst im Anschluss an die Durchsuchung hat die Staatsanwaltschaft für das bei ihr anhängige Ermittlungsverfahren einen Beschluss beim Amtsgericht Tiergarten erwirkt, mit dem gemäß den §§ 94, 98 der Strafprozessordnung die Beschlagnahme des Fleisches als Beweismittel angeordnet worden ist. Die Durchsuchung des Dönerbetriebes diente vor allem der Sicherstellung von Geschäftsunterlagen zur Klärung der Herkunft des Fleisches und der persönlichen Verantwortlichkeit der beschuldigten Personen.
14. Wenn ja, welche Menge wurde tatsächlich als nicht für den Verzehr geeignet beschlagnahmt, und was ist mit dem beschlagnahmten Dönerfleisch geschehen?
Zu 14.: Es wurden etwa 4,5 Tonnen Dönerfleisch beschlagnahmt. Nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Untersuchungsergebnissen ist dieses Fleisch nicht für den Verzehr geeignet. Das Fleisch befindet sich weiterhin aufgrund der richterlichen Beschlagnahmeanordnung in amtlicher Verwahrung.
15. Wenn nein, wie erklärt sich der Senat diesbezügliche Medienberichte, und wie bewertet der Senat die entsprechende Berichterstattung?
Zu 15.: Entfällt.
16. Welche Behörden waren an der Durchsuchung bzw. Untersuchung des betreffenden Dönerbetriebs beteiligt bzw. anwesend, und wie lautete der Auftrag für die beteiligten Beamten und Beamtinnen?
Zu 16.: Mitarbeiter des Landeskriminalamtes haben die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vollstreckt. Sie wurden von Mitarbeitern des Bezirksamtes Mitte von Berlin aus dem Fachbereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht im Rahmen der Amtshilfe unterstützt. Nach der richterlichen Anordnung war Zweck der Durchsuchung das Auffinden von Beweismitteln wie Rechnungen und Lieferbestätigungen, die Aufschluss über die tatsächliche Herkunft des Fleisches sowie die Art und Weise der Kennzeichnung (Wareneingangskontrolle, Qualitätskontrolle, Einhaltung der Kühlkette) geben konnten. Die Untersuchung des Fleisches erfolgte durch Mitarbeiter des Institutes für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen Berlin.
17. Wie erklärt sich der Senat den Umstand, dass zeitgleich zur Untersuchung des Dönerbetriebes diverse Medien vor Ort waren und scheinbar zuvor informiert wurden?
Zu 17.: Die Staatsanwaltschaft hat weder vor noch während der Durchsuchung des betroffenen Dönerbetriebes Informationen an die Medien weitergegeben. Es erfolgte auch keine Information der Medien durch die Senatsverwaltung oder das zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.
18. Gehört es zur behördlichen Praxis, dass Medien bei derartigen Kontrollen bzw. Durchsuchungen ohne konkreten Beweise zuvor informiert werden?
Zu 18.: Nein. Eine Unterrichtung der Medien vor Beginn der Durchsuchung würde den Erfolg der Maßnahme gefährden, da der Betroffene möglicherweise durch Medienberichte gewarnt werden und Beweismittel beiseite schaffen könnte.
Berlin, den 31. Januar 2007 In Vertretung Benjamin Immanuel H o f f _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2007)
Die Kleine Anfrage kann nachfolgend heruntergeladen werden.




