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Erhalt der drei Berliner Markthallen

Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen)über:

Erhalt der drei Berliner Markthallen

Ich frage den Senat:

1. Wie will der Senat gewährleisten, dass die Markt-hallen (Marheineke-, Eisenbahn-, Armeniusmarkthalle) hinsichtlich Standort, Gebäude und vorhandener Nutzung langfristig gesichert werden?

2. Nach welchen Kriterien wird die Generalmiete für die drei Markthallen der Markthallen Verwaltungsgenossenschaft eG festgelegt, und welche Einflussmöglichkeiten hat der Senat?

3. Ist dem Senat bekannt, dass die Markthallen über Einkaufsmöglichkeiten hinaus auch stabilisierende Wirkung für die jeweilige Regionen haben können, weil sie für die Kiezbewohner als sozialer Ort und Anlaufstelle fungieren, und wie bewertet der Senat diese Funktion?

4. Welche Möglichkeiten zum Erhalt und Förderung dieser Funktion sieht der Senat?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, als Eigentümer der Großmarkt GmbH (der Betreiberin der besagten Markthallen) Einfluss auf die Mietentwicklung, die durch die Markthallen Verwaltungsgenossenschaft eG festgelegt wird, zu nehmen?

6. Wurde durch den Senat jemals die Änderung der Trägerschaft der Markthallen (einzeln oder insgesamt) erörtert?

7. Gab es diesbezügliche Gespräche mit Interessenten und, wenn ja, wie sind diese ausgegangen?

8. Welche Schritte hat der Senat über die Großmarkt GmbH oder die Markthallen Verwaltungsgenossenschaft eG bisher unternommen, um den schleichenden „Niede-gang“ der Markthallen aufzuhalten und gegenzusteuern?

Berlin, den 15. November 2002

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Die Standorte der drei genannten Markthallen sind aufgrund der Eigentümerschaft der landeseigenen Berliner Großmarkt GmbH –BGM- gesichert. Die Gebäude befinden sich hinsichtlich ihrer Funktion sowie der baulichen und technischen Unterhaltung und auch der denkmalgerechten Pflege in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Sicherung der Nutzung für Zwecke des Einzelhandels ist derzeit problematisch. Dies ist jedoch kein spezifisches Problem der Führung der Markthallen, sondern liegt in der allgemeinen Nachfrageschwäche im Einzelhandel und dessen Strukturwandel begründet.

Zu 2.: Die Generalmiete wird von der BGM insbesondere nach dem Kostendeckungsprinzip ermittelt.

Zu 3.: Ja. Der Senat kennt selbstverständlich diese Funktion und bewertet sie positiv.

Zu 4.: Die Bereitstellung der drei zur BGM gehörenden Einzelhandels-Markthallen zu einer angemessenen, kostendeckenden Generalmiete stellt eine wesentliche Förderung der über die reine Handelstätigkeit hinausgehenden Funktionen der Halle dar. Allerdings stehen die in den Markthallen arbeitenden Einzelhändler im Wettbewerb mit einer Vielzahl von konkurrierenden Angeboten in der Stadt. In diesen Wettbewerb kann und will der Senat nicht subventionierend eingreifen.

Zu 5.: Betreiberin der Markthallen ist nicht die BGM, sondern die Markthallen Verwaltungsgenossenschaft eG. Einer Einflussnahme auf deren Mietgestaltung muss sich der Senat enthalten; er kann allenfalls auf Wunsch beratend tätig werden.

Zu 6. und 7.: Es gab bisher zwei Gespräche mit einer interessierten Gruppe bezüglich der Betreiberschaft (nicht Trägerschaft) der Markthalle Eisenbahnstraße. Mangels eines hinreichend klaren Betriebskonzeptes, vor allem was die Bereitschaft zur Zahlung einer Kostenmiete anbelangt, sind die Gespräche noch nicht weitergeführt worden.

Zu 8.: Die Berliner Großmarkt GmbH unterstützt in vielfältiger Weise die Markthallen Verwaltungsgenossenschaft eG, um Funktion und Attraktivität der Markthallen zu gewährleisten. Wünsche der Generalmieterin, d. h. der Markthallen Verwaltungsgenossenschaft, werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Darüber hinaus hat die BGM in Erkenntnis der Schwierigkeiten eines wirtschaftlichen Betriebes der Markthallen seit dem Jahr 1999 vertraglich vereinbarte alljährliche Mieterhöhungen ausgesetzt. Außerdem wurden zur qualitativen Verbesserung der Arminiushalle in Moabit im Jahr 2002 bauliche Investitionen in einer Größenordnung von rd. 1.000.000,- EUR getätigt, ohne dass dies auf die Generalmiete umgelegt worden ist. Der Senat bestärkt die BGM ausdrücklich in dieser Vorgehensweise einer behutsamen Anpassung der Rahmenbedingungen an die problematische gesamtwirtschaftliche Situation, ohne dass es zu Subventionierungen kommt.

Berlin, den 13.12.2002

In Vertretung Volkmar Strauch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

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