Inklusives Lernen ist Menschenrecht

Bund und Länder vertreten in ihrer Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen die Auffassung, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen weiterhin auch an Sonder- und Förderschulen unterrichtet werden sollen. Grund sei das „natürliche Recht der Eltern“, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden. Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention vor gut fünf Jahren hat sich Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet, die Gesellschaft, insbesondere die Bildungseinrichtungen, inklusiv zu gestalten. Dies bestätigt auch das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung Berlin (WZB) und widerspricht ganz klar der Stellungnahme „Die Berufung auf ein angebliches ,Elternwahlrecht‘ zwischen inklusiver und gesonderter Beschulung“ sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar. Das WZB macht auch deutlich, dass die Länder die Verpflichtung haben, „ein hochwertiges inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten“ und somit an einer schrittweisen Auflösung der Förderschulen auch kein Weg vorbei führe.

Der größte Teil der finanziellen Mittel zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen fließt gegenwärtig in Sondereinrichtungen wie Förderschulen, Berufsbildungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnheime. Menschen mit Behinderungen kritisieren das seit mehr als 40 Jahren. Sie stellen klar, dass gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mit Exklusion in Sondereinrichtungen nicht vereinbar sind. Mit der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird das inklusive Lernen als ein Menschenrecht anerkannt. Und bis heute ist es nicht gelungen, diese Ziele vollumfänglich umzusetzen. Immer noch verhindern Ausgrenzung und Konkurrenz als strukturelles Merkmal des Bildungssystems die Implementierung von Inklusion. Die Doppelstrategie, inklusives Lernen fördern zu wollen, bei gleichzeitigem Festhalten an dem Förderschulsystem ist nicht nur scheinheilig, sondern kontraproduktiv! Die Weiterentwicklung unseres Bildungssystems hin zu einem inklusiven und gerechtem Bildungssystems ist eine Mammutaufgabe, die die Bundesländern alleine nicht stemmen können. Inklusion erfordert zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen!

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