Ausländische Berufsabschlüsse sind unabdingbar für die Fachkräftegewinnung. Denn bis 2050 müssen jährlich bis zu 491.000 Menschen einwandern, um das Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten. Der Gastbeitrag.
Von Stefanie Remlinger und Özcan Mutlu
Jeder weiß: Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Deckung des Fachkräftebedarfs und trägt somit auch zum Erhalt des Wohlstandes in unserem Land bei. Auch wenn es bei manch einem länger gedauert hat, sind wir sogar fraktionsübergreifend im Bundestag endlich alle dieser Meinung.
Das Institut für Arbeitsmarkt (IAB) hat errechnet, das bis 2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491 000 Menschen aus Drittstaaten einwandern müssten, um das aktuelle Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten. Auch deshalb müssen wir uns klar gegen populistische Stimmungsmache gegen Einwanderinnen und Einwanderer sowie Geflüchtete positionieren.
Asyl ist eine humanitäre Pflicht
Natürlich sind nicht nur Fachkräfte unter den Menschen, die vor Krieg zu uns flüchten. Dennoch ist es selbstverständlich unsere humanitäre Pflicht, diesen Menschen Asyl und eine Chance zu bieten, sich in Deutschland zu integrieren. Unter den Geflüchteten befinden sich viele gut ausgebildete und hoch motivierte Menschen. Andere haben einen hohen Unterstützungsbedarf. Allen müssen wir einen Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit durch Ausbildung oder Studium ermöglichen. Denn das ABC der Integration ist: Arbeit, Bildung und Chancengerechtigkeit!
Einwanderung von Arbeitskräften hilft, die demografisch bedingte Alterung unserer Gesellschaft zumindest abzumildern. Hier gilt das Gebot der Nachhaltigkeit. Wir müssen versuchen, unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen. Als Aufnahmeland sollen wir die Möglichkeiten aus der Arbeitskräfteeinwanderung für die eigene Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und den Sozialstaat nutzen.
Seit Mitte 2014 sind die rechtlichen Grundlagen der Anerkennung in Bund und Ländern geschaffen. Im Bundestag hatten wir Anhörungen und Fachveranstaltungen zum Anerkennungsgesetz. Alle Sachverständigen und Experten haben klar die Probleme und den Handlungsbedarf benannt. Leider hat die Bundesregierung wichtige Zeit verstreichen lassen, die Handlungsempfehlungen zügig umzusetzen. Schon damals war klar, dass die bürokratischen Hürden viel zu hoch waren, Unterstützungsangebote und Mittel für entsprechende Förderprogramme und Nachqualifizierung fehlten. Beratungsstrukturen und Rahmenbedingungen mussten unbedingt verbessert und vereinfacht werden, damit mehr Menschen vom Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) profitieren können. Außerdem waren und sind standardisierte Verfahrens- und Kostenstrukturen dringend nötig.
Das Anerkennungsgesetz ist richtig und wichtig. Gemeinsam müssen wir daran arbeiten, dass es zu mehr Bekanntheit gelangt und somit auch mehr Menschen davon Gebrauch machen können. Wenn die Werbefunktion des Anerkennungsgesetzes greifen soll, muss sein vorrangiges Ziel sein, Menschen klar zu machen, welche Chancen sie mit ihrer Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben. Der beste Beleg für große Chancen ist sicherlich ein Arbeitsvertrag. Über die Potenzialeinwanderung wollen wir auch den Weg schaffen, dass Interessierte erst in Deutschland einen Arbeitgeber finden und unter Umständen auch zunächst noch eine Qualifizierung machen, bevor sie zu arbeiten beginnen, oder dass sie zu Beginn berufsbegleitend noch weitere Qualifikationen machen.
Der Arbeitsmarkterfolg hängt vom Bildungsniveau, Sprachkompetenz, Beratung und Vermittlung bei der Arbeitssuche und auch von der Anerkennung der ausländischen Qualifikation ab. Von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund haben mehr als zwei Drittel keine abgeschlossene oder anerkannte Berufsausbildung.
Eine gute Umsetzung des Anerkennungsgesetzes leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs und damit zum Arbeitsmarktausgleich. Auch erhöht eine Anerkennung beruflicher Abschlüsse die Einkommen (um rund 28 Prozent) als auch die Wahrscheinlichkeit, qualifikationsadäquat beschäftigt zu sein. Hier kommt der Nachqualifizierung und Weiterbildung ein hoher Stellenwert zu.
Nachqualifizierungslücken müssen endlich geschlossen werden, insbesondere bei nachfrageorientierten Berufen. Hier steht eine Grundsatzentscheidung an: Wer muss in den Ausbau der Nachqualifizierung investieren? Die Wirtschaft oder der Staat? Diese Fragen müssen Politik und Expertinnen sowie Experten weiter diskutieren und zeitnah entscheiden.
Klar ist: Wir brauchen eine Willkommenskultur. Besonders auch aufseiten der staatlichen Institutionen und dem öffentlichen Dienst. Nicht alle Behörden, Konsulate und Botschaften sind darauf eingestellt, dass wir eine Einwanderungsgesellschaft sind. Oft sind Visaverfahren unnötig langwierig, auch wenn Arbeitsverträge vorliegen. Dabei erlaubt Paragraph 17a des Aufenthaltsgesetzes einem Ausländer zum Zweck der Anerkennung seiner im Ausland erworbenen Berufsqualifikation eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Bildungsmaßnahme und einer sich daran anschließenden Prüfung für die Dauer von bis zu 18 Monaten. Diese Anwendung kommt aber viel zu selten zum Einsatz. Es ist also noch viel Luft nach oben.
Eine solide Einwanderungspolitik braucht einen möglichst breiten Konsens in der Bevölkerung sowie auf allen Ebenen in den Behörden. Nur dann kann auch Integration durch Bildung und Arbeit gelingen und Deutschland starke Wirtschaftskraft bleiben.
Stefanie Remlinger ist Sprecherin für berufliche Bildung der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.
Özcan Mutlu ist Sprecher für Bildungspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion.
Der Gastbeitrag erschien in der Frnakfurter Rundschau vom 01.03.2017
http://www.fr.de/politik/meinung/gastbeitraege/integration-von-fluechtlingen-wir-brauchen-eine-willkommenskultur-a-1029944
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