Ist sie nun endlich weg, die integrationsfeindliche Pflicht, sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden zu müssen? Zumindest steht es so im Koalitionsvertrag. Längst überfällig, möge man meinen, wenn da nicht die Taschenspielertricks der CDU/CSU wären. Die Optionspflicht war und ist ein Bürokratiemonster, das hier geborene Jugendliche nicht-deutscher Eltern dazu zwingt, sich im Alter zwischen 18 und spätestens 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Die SPD hatte schon die Abschaffung der Optionspflicht bejubelt und den Sekt kalt gestellt, jedoch haben CDU und CSU den Freudentaumel mit Hinweis auf interpretationsfähige Nebensätze des Koalitionsvertrages schnell erstickt.
Die Haltung von CDU und CSU, aber auch der Bundes-SPD ist beschämend, weil diese Auseinandersetzung auf dem Rücken junger Menschen ausgetragen wird. Jeden Tag stehen weiterhin Jugendliche erneut vor der Frage, für welche Staatsbürgerschaft sie sich entscheiden müssen und jeden Tag werden weiterhin zahlreiche junge Menschen „zwangsweise“ ausgebürgert.
Daher ist es nur konsequent und richtig, dass die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit einer Bundesratsinitiative die komplette Abschaffung der Optionspflicht erreichen wollen. Schließlich müssen die Länder auch den bürokratischen Aufwand der Optionspflicht händeln. Dass Teile der Regierungsparteien die Initiative kritisieren und von Koalitionsbruch reden, ist einfach nur aberwitzig und zeigt das Selbstverständnis der Regierung. Seit wann gilt der Koalitionsvertrag des Bundes für die Länder?
Anstatt jetzt schnell eine praktikable und einfache Lösung zu finden, liest sich der Vorschlag des Bundesinnenministers dagegen wie eine satirische Verballhornung der Bundespolitik im Kabarett-Theater. Wie es scheint, soll dieses Bürokratiemonster fortbestehen, weil sich die Koalitionspartner in einem Interpretationsstreit befinden. Die Optionspflicht soll nur für diejenigen aufgehoben werden, die hier geboren und hier aufgewachsen sind. Nun frage ich mich, wie der Begriff „aufgewachsen“ definiert wird. Vorlage eines Schulabschlusses? Oder reicht in der Tat nur die polizeiliche Anmeldung ohne einen bürokratischen Spießrutenlauf? Nach wie vielen Jahren gilt man eigentlich als hier „aufgewachsen“?
Und: Wie lässt sich das mit der Freizügigkeit in Europa vereinbaren? Was ist, wenn meine Tochter für ein Austauschjahr nach Frankreich geht und dort ein AbiBac macht? Wenn unsere Schüler mit deutschem Pass einen ausländischen Schulabschluss haben, wird dies begrüßt und unterstützt. Aber ein ausländischer Schulabschluss für „Optionskinder“ soll diesen nun ggf. zum Verhängnis werden?
8.500 Betroffene in zwei Jahren
Die Chancenungerechtigkeit bleibt nicht nur bestehen, sondern sie wird manifestiert und es wird erneut deutlich gemacht: Ihr seid anders. Auch stellt sich die Frage: Was passiert mit den Jugendlichen, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft bereits verloren haben? Was passiert bis die Abschaffung der Optionspflicht durch ist? Bisher sind über 400 junge Menschen „zwangsweise“ ausgebürgert worden. In den kommenden zwei Jahren werden etwa 8.500 von der Regelung betroffen sein, Tendenz steigend.
Vergessen im GroKo-Streit werden dabei die Betroffenen. Kein Wunder, dass sich viele Jugendliche hier nicht heimisch fühlen, will man ihnen doch einen wichtigen, oftmals auch emotionalen Teil der Identität nehmen. Selbst wenn die Optionspflicht (hoffentlich bald) abgeschafft ist, reicht dieser winzige Schritt nicht für eine zeitgemäße Integrationspolitik in einem Einwanderungsland. „Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht“, so der Wortlaut des Koalitionsvertrags. Also keine generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit, obwohl bereits über sechs Millionen „Doppelstaatler“ im Land leben und Deutschland mit über 53 Staaten so genannte Doppelstaatsbürgerschaftsabkommen hat. Bei Amerikanern, Brasilianern und Europäern zum Beispiel ist die doppelte Staatsangehörigkeit kein Problem. Worum geht es also? Geht es hier um die Türken?
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vergibt nicht nur eine Chance, sondern ist auch eine Ohrfeige für alle einstigen Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter der ersten Generation, die unser Land mit aufgebaut haben. Wäre es nicht ein symbolisches und ebenfalls längst überfälliges Zeichen der Anerkennung von Lebensleistungen dieser Generation, ihnen die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben? Was spricht dagegen? Kann man hier wirklich scheinheilige Argumente wie Illoyalität anführen? Probleme in nennenswertem Umfang mit der Mehrstaatigkeit sind nicht bekannt, auch nicht hinsichtlich der Loyalität. Völkerrechtlich ist die Hinnahme von Mehrstaatigkeit unproblematisch. International lässt uns der Stillstand nur lächerlich aussehen. Deutschland ist eines der wenigen Länder im internationalen Vergleich, das Mehrstaatigkeit nicht generell hinnimmt. Für einen globalen Wirtschaftsstandort ein Armutszeugnis.
http://www.huffingtonpost.de/oezcan-mutlu/optionspflicht-taeglich-w_b_4940777.html?utm_hp_ref=germany
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