Mündliche Frage: Aufklärung der Unregelmäßigkeiten und Korruptionsvorwürfe bei der Vergabe der Fußball-WM 2006

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/9971, Frage 17):

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Präsidiums des Deutschen Fußball-Bunds e. V., welches in einem Schreiben an den Sportausschuss des Deutschen Bundestages (4. Oktober 2016) die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages zur Aufklärung der Unregelmäßigkeiten und Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2006 hinterfragt und den WM-Skandal als voll umfänglich aufgeklärt sieht, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur weiteren Aufklärung des WM-Skandals ergreifen?

Verhandlungsgegenstände des Sportausschusses des Deutschen Bundestages sind gemäß § 64 Absatz 1 in Verbindung mit § 62 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) die dem Ausschuss überwiesenen Vorlagen und Fragen aus dem Geschäftsbereich des Ausschusses. Zum Geschäftsbereich des Sportausschusses zählt als Teil des Sports auch der Fußball. Dementsprechend besitzt der Sportausschuss ein Befassungsrecht in Sachen „Vergabe der WM 2006“.

Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann der Ausschuss gemäß § 70 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen. Der Sportausschuss kann dementsprechend Vertreter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einladen. Das Zitierrecht des Ausschusses gemäß § 68 GO-BT bezieht sich nur auf die Anwesenheit eines Mitgliedes der Bundesregierung.

Die Rechte eines Untersuchungsausschusses (zum Beispiel Aktenvorlagerecht, Vernehmung von Zeugen) stehen dem Sportausschuss nicht zu. Auch aus Sicht der Bundesregierung ist dieses Thema noch nicht vollumfänglich aufgeklärt, da die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main nach hiesiger Information immer noch keine Ergebnisse oder gar Zwischenergebnisse veröffentlicht hat.

Den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen – diese wurden im Rahmen von Anträgen zum Informationsfreiheitsgesetz den Medien zur Verfügung gestellt, ebenso wie der ermittelnden Staatsanwaltschaft – war aus Sicht der Bundesregierung bislang kein konkreter Hinweis für eine nicht ordnungsgemäße Vergabe der WM 2006 an den DFB zu entnehmen.

Inwiefern sich im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main weitere Erkenntnisse ergeben, kann die Bundesregierung nicht beurteilen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren der unabhängigen Justiz. Da die Bundesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hat, besteht kein Raum mehr für weitere eigenständige Maßnahmen der Bundesregierung.

Seite 47 des Plenarprotokolls vom 19.10.2016

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